Verschärftes Waffenrecht – ein Zwischenfazit
Im Rahmen der regelmäßigen waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung müssen die Waffenbehörden nun Auskünfte über Legalwaffenbesitzer von diversen anderen Behörden einholen. Dadurch stieg die Zahl der jährlichen Behördenabfragen bundesweit von 1,6 auf rund 5 Mio. Auskunftsersuche! Trotz digitaler Vernetzungen entstand so bei den Waffenbehörden ein gewaltiger bürokratischer Mehraufwand. Waren die meisten Waffenbehörden in NRW schon vorher personell unterbesetzt, hat sich diese Situation seit Inkrafttreten des Sicherheitspakets noch deutlich verschärft.