Praxis-Tipp: Kontrolliert Euch gegenseitig!
Nach den vielen positiven Rückmeldungen zum Beitrag „Kontrolliert Euch mal gegenseitig!” im Mai-RWJ und LJV-Newsletter hier erneut aus gegebenem Anlass diese wichtigen Hinweise:
Trotz ständiger Hinweise auf die häusliche Kontrolle der Waffenschränke durch die zuständigen Waffenbehörden kommt es erstaunlich oft zu Beanstandungen. Bei bis zu einem Drittel aller Kontrollen (!) ergeben sich Auffälligkeiten und dies gibt Anlass zur Sorge. Die Fehler sind vielfältig und entstehen durch Nachlässigkeiten und genau die gilt es auszumerzen.
Was bei Kontrollen hauptsächlich beanstandet wird. Die gängigsten Fehler sind:
• falsche Schrankwiderstandsklasse
• Schlüssel nicht adäquat gesichert
• Waffen und Waffenteile nicht verschlossen
• Schalldämpfer nicht im Schrank
• Munition nicht richtig verschlossen
• Waffen-Nr. verdreht oder vertauscht
• Waffe geladen oder unterladen
• Waffen in der WBK sind nicht im Tresor
• im Tresor finden sich Waffen, die nicht in einer WBK eingetragen sind.
Jäger sind privilegierte Waffenbesitzer – die Kontrollen durch Waffenbehörden tragen diesem Umstand Rechnung. Auch im RWJ wurde in den letzten Monaten regelmäßig auf die sog. Pflicht zur Mitwirkung und die Bedeutung häuslicher Kontrollen (neuerdings in der Regel unangemeldet!) hingewiesen – und deren Bedeutung für die waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Denn dieses „höchste Gut“ unseres Privilegs – die waffenrechtliche Zuverlässigkeit – steht bei Aufbewahrungsfehlern auf dem Spiel! Die jagdrechtliche Zuverlässigkeit fehlt, wenn die waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehlt – der Entzug einer Waffenbesitzkarte führt auch zum Verlust des Jagdscheins – und damit auch der Jagdpachtfähigkeit.
Wie wäre es, wenn sich Jagdfreunde/-innen gegenseitig kontrollieren?
Einmal kritisch die eigene Tresorsituation durch eine andere Jägerin oder einen anderen Jäger überprüfen lassen,
• anhand der Waffenbesitzkarte(n) die Nummern vergleichen,
• ist wirklich alles im (richtigen) Schrank?
• sind alle Waffen entladen, ist die Munition richtig verschlossen?
Ganz bestimmt lässt sich die bedenkliche (behördlich festgestellte!) Fehlerquote minimieren, wenn wir uns alle mal kritisch in den eigenen Waffenschrank schauen lassen! RA Dr. Walter Jäcker, stv. Justiziar des LJV NRW
Selbstkritik im Vorfeld ist angebracht
Sollte man nicht Jagdwaffen entsorgen, die man nicht mehr benötigt?
Sollte man nicht Jagd-Munition entsorgen, die man nicht mehr braucht?
Sollte man das Angebot der Polizei annehmen, nicht mehr benötigte Jagdwaffen/Munition kostenfrei entsorgen zu lassen?
Ist der Tresor oder der separate Munitionsschrank aufgeräumt und übersichtlich?
Check-Liste zur Kontrolle durch Waffenbehörden
Bei einer wichtigen unaufschiebbaren Angelegenheit (muss nicht nachgewiesen werden) kann man bei unangemeldeten Kontrollen einen späteren Termin vereinbaren. Zur Kontrolle darf ausschließlich der Raum aufgesucht werden, in dem der Waffenschrank (ggf. separater Munitionsschrank) steht.
Der Schrank ist zu öffnen, die Mitarbeitenden der Waffenbehörde kontrollieren Nummern und Ladezustand der Waffen. Es erfolgt ein Abgleich mit den Eintragungen in der Waffenbesitzkarte.
Es darf Langwaffenmunition im Tresor sein, zu der es keine Langwaffe gibt – aber keine Kurzwaffenmunition, zu der es keine Kurzwaffe gibt. Nur der Waffenschrank und ggf. der separate Munitionsschrank werden durchsucht, keine Behältnisse oder Rucksäcke. Als Waffenschrankbesitzer/-in darf man zur Kontrolle Zeugen hinzuziehen. Es ist möglich, dass die Waffenbehörde („Eigenschutz“) uniformierte Polizeikräfte mitbringt. Bitte an die Kontrolleure, sich auszuweisen, damit sich keine Unberechtigten Zutritt zur Wohnung verschaffen. Bei Zweifeln an der Echtheit von Besuchern und Ausweisen bitte die Polizei anrufen und nachfragen.