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Afrikanische Schweinepest in Mecklenburg-Vorpommern ausgebrochen

In einem Schweinemastbetrieb in Pasewalk (Landkreis Vorpommern-Greifswald) ist die Afrikanische Schweinepest ausgebrochen. Der Betrieb mit Hausschweinen ist seit Mittwoch gesperrt. Bis zum Wochenende sollen dort 3.500 Tiere getötet und beseitigt werden. Das Friedrich-Loeffler-Institut auf Riems hatte in der Nacht zum Donnerstag die Infektion mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Der betroffene Betrieb befindet sich unter Bestandssperre.

Sicherungen durchgebrannt...

Schuss ins Knie: Maschinenführer angeschossen
Während der Ernte wurde ein Maisfeld von einer Jagdgesellschaft abgestellt. Weil es im Verlauf der Erntearbeiten zu Verzögerungen beim Abtransport kam, stellte der Häckslerfahrer die Maschine am Rand des teilweise geernteten Feldes ab und stieg aus. Schon bald gesellte sich ein Jäger zu ihm, der dem nächsten Waidmann signalisierte, dass er seine Position verändert.

Aktuelle Rote Listen für NRW

In Nordrhein-Westfalen ist weiter ein Großteil der beobachteten Tier-, Pilz- und Pflanzenarten akut gefährdet. Nach Aussage des Landesumweltamtes NRW (LANUV) gelten rund 44,4 Prozent der untersuchten Tier-, Pilz- und Pflanzenarten in Nordrhein-Westfalen als gefährdet - gegenüber der letzten Erhebung 2011 (46,3 Prozent) eine leichte Verbesserung.

Erneut Hasenpest in NRW

Neu ist die Erkrankung in NRW zwar nicht, doch seit dem Jagdjahr 2009/10 steigt der Anteil an Feldhasen, der ihr zum Opfer fällt, von Jahr zu Jahr zu.
Vorsicht beim Umgang mit infizierten hasen!
Bei Tularämie handelt es sich um eine auf den Menschen übertragbare Krankheit (Zoonose). Infizieren kann man sich v. a. durch kleine Hautwunden oder das Inhalieren (Einatmen) von Bakterien während des Abbalgens von Hasen und den Verzehr von unzureichend erhitztem Fleisch.
Die Krankheits-Symptome reichen von hohem Fieber über Kopf- und Gliederschmerzen bis zu Übelkeit.

FAQ zum Schlüssel-Urteil

Ist das OVG-Urteil bindend, Gerichte können doch keine Gesetze machen?

Das Urteil ist kein Gesetz. Aber Waffenbehörden und die Gerichte werden (zumindest in NRW) das rechtskräftige Urteil zur Grundlage ihrer Bewertung machen, wenn es um die Frage der sicheren Unterbringung von Waffen geht.

Mein neuer Schrank o. Schlüsseltresor ist bestellt bzw. die Umrüstung beauftragt, bis zur Lieferung (Ausführung) dauert es allerdings noch – was nun?

IWA-Schlaglichter

Die meisten Jäger interessieren vor allem Neuheiten bei Langwaffen – obwohl „echte“ darunter auch in diesem Jahr rar gesät sind. So wurde der neue Sauer-Repetierer S 505 bereits bei der „Jagd & Hund“ vor wenigen Wochen vorgestellt (auf der IWA nicht zu sehen) – im Gegensatz zur Dentler DR 21, einer Innovation mit Handballen-Spannung.

NRW-Waffenbehörden machen Ernst

Im RWJ 10- und 11-2023 wurde ausführlich darüber berichtet – wer seinen Waffenschrank lediglich mit einem sog. Doppelbart-Schlüssel verschließt, muss Schlüssel auf dem Sicherheitsniveau verwahren, das auch zur Verwahrung der Waffen selbst einzuhalten ist (§ 36 Abs. 1, 5 WaffG/§ 13 AWaffV). In seiner Urteilsbegründung machte das höchste Verwaltungsgericht in NRW unmissverständlich die Konsequenzen klar. Ab dem „Frühjahr 2024“ müsse jeder Legalwaffen-Besitzer die konkretisierten Vorgaben umsetzen.