Wolfsabschuss ausgesetzt
Das niedersächsische Umweltministerium hat die Abschussfreigabe für zwei auffällige Wölfe vorerst ausgesetzt. Umweltminister Olaf Lies (SPD) folgt damit einer Bitte des Verwaltungsgerichts Lüneburg. Das berichtet der NDR.
Das niedersächsische Umweltministerium hat die Abschussfreigabe für zwei auffällige Wölfe vorerst ausgesetzt. Umweltminister Olaf Lies (SPD) folgt damit einer Bitte des Verwaltungsgerichts Lüneburg. Das berichtet der NDR.
Der Plan der Bundesregierung sieht eine generelle, radikale Wildreduktion als einzige Lösung vor, um den Waldumbau hin zu klimastabilen Wäldern zu gewährleisten. Der DJV und sechs weitere Verbände aus Jagd und Wildtierschutz lehnen den Entwurf vehement ab.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 23. April verkündet, dass der Klage der Europäischen Kommission stattgegeben wird. Die Europäische Kommission hatte Österreich aufgefordert, sein Jagdrecht mit den EU-Vorschriften (Vogelschutzrichtlinie) über den Schutz von Wildvögeln in Einklang zu bringen.
Jagd während Aufzucht verboten
Die Vogelschutzrichtlinie verbietet die Jagd auf die in ihrem Anhang II aufgeführten Wandervogelarten während der Brut- und Aufzuchtzeit oder während ihres Rückzugs zu den Nistplätzen.
Wer Regeln aufstellt, muss sich auch daran halten – sonst macht er sich unglaubwürdig. Im Fall der Schermbecker Wölfin ist genau ein solcher Fall eingetreten. Sie war immer wieder durch Nutztier-Risse aufgefallen. Dabei gelang es ihr wiederholt, selbst als wolfssicher geltende Schutzzäune zu überwinden.
Auf großen Versammlungen zur Information besorgter Bürger und Nutztierhalter versicherten LANUV und Vertreter der örtlichen Politik noch 2019, als Ultima Ratio müsse die Wölfin getötet werden, sollte sie regelmäßig derartige Schutzanlagen überwinden.
Zwei Wölfe griffen am Karsamstag (11. April) gegen 7.30 Uhr in direkter Nachbarschaft eines Pferdehofes in Hünxe (WES) einen einzelnen Rothirsch auf einem Feld an. Der ausgewachsene Hirsch wehrte sich mit den Vorderläufen gegen die grauen Räuber und konnte mit leichten Verletzungen entkommen, als Anwohner die Wölfe durch lautes Rufen vertrieben.
Über Ostern kursierte ein Video mit drastischen Bildern in sozialen Netzwerken, der WDR berichtete darüber.
Im Schutz der Dunkelheit ziehen die Rotten aus den Wäldern in die Gärten der Wohnhäuser in dem ländlichen Vorort der bergischen Großstadt. Dort brechen sie auf den Rasenflächen und in Beeten. Die einst gepflegten Grünflächen sehen wie frisch gepflügte Äcker aus. Darüber berichtete der WDR.
Begründet wird das Urteil mit der geringen Anzahl ordentlicher Mitglieder im Verhältnis zum Vorstand der Organisation. Zudem sei es für Interessierte unzumutbar, stimmberechtigtes Mitglied in der Organisation zu werden um auf die Verbandspolitik Einfluss nehmen zu können.
Nach wiederholten Nutztierrissen in der Region Uelzen hat das Land gemeinsam mit dem dortigen Landkreis eine Ausnahmegenehmigung vom strengen Schutz des Wolfes gemäß Bundesnaturschutzgesetz geprüft. Die Fachleute aus dem Umweltministerium sind zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Ausnahme für je einen Wolf des Rudels Eschede sowie Ebstorf erforderlich ist.
Die bislang in Baden-Württemberg erforderliche Beauftragung durch die Unteren Jagdbehörden entfällt. Das bedeutet, dass jeder Jagdscheininhaber ohne Restriktionen Vor- oder Nachsatzgeräte erwerben, besitzen und jagdlich einsetzen darf.
Die Dual-use-Geräte dürfen aber ausschließlich zum Erlegen von Schwarzwild verwendet werden. Außerdem entfällt die Monitoringpflicht, die beauftragte Jäger bislang zur Auskunft an die Hochschule Rottenburg verpflichtete.
In Nordrhein-Westfalen konnten die Unteren Jagdbehörden die Schonzeit für Böcke und Schmalrehe vom 1. bis 30. April* aufheben, damit Rehwild an Forstkulturen bejagt werden kann.
In Nordrhein-Westfalen ist eine massive Wiederbewaldung notwendig geworden. Sturmtief Friederike im Frühjahr 2018 und zwei extrem trockene Sommer mit einhergehender Borkenkäferplage haben mehr als 50.000 Hektar Wald zerstört. Betroffen sind vor allem Fichtenbestände, aber auch Buchenwälder.