EU rügt Schnepfenjagd

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EU rügt Schnepfenjagd

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Die EU-Kommission hat gegen die Frühjahrsbejagung der Waldschnepfe in Niederösterreich geklagt, weil sie gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie verstoßen soll.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 23. April verkündet, dass der Klage der Europäischen Kommission stattgegeben wird. Die Europäische Kommission hatte Österreich aufgefordert, sein Jagdrecht mit den EU-Vorschriften (Vogelschutzrichtlinie) über den Schutz von Wildvögeln in Einklang zu bringen.

Jagd während Aufzucht verboten
Die Vogelschutzrichtlinie verbietet die Jagd auf die in ihrem Anhang II aufgeführten Wandervogelarten während der Brut- und Aufzuchtzeit oder während ihres Rückzugs zu den Nistplätzen.

Ausnahmeregelungen der Mitgliedstaaten sind nur dann zulässig, wenn es keine anderen zufriedenstellende Lösung gibt und die Bestände dieser Arten auf ausreichendem Niveau erhalten werden.

In den österreichischen Bundesländern Burgenland, Niederösterreich und Salzburg ist zwischen dem 1. März und dem 15. April die Jagd auf Waldschnepfen (Scolopax rusticola) und insbesondere auf männliche Waldschnepfen während ihrer Balzflüge gestattet.

Jagdverband NÖ irritiert
Für den Jagdverband Niederösterreich (NÖ) ist diese Entscheidung ebenso wie die vorangegangene Klage der EU-Kommission nicht nachvollziehbar. Das geht aus einer Pressemitteilung des Verbandes hervor.

Denn gemeinsam mit dem Land Niederösterreich ist der NÖ Jagdverband dazu bereits seit 2013 mit der EU-Kommission in einem regen Austausch. 2018 hat er auch eine umfangreiche und wissenschaftlich untermauerte Argumentation übermittelt.

Frühjahrsjagd schont Besatz
Darin wird dargelegt, dass die Frühjahrsbejagung schonender als andere Bejagungsformen wäre und diese auch keinerlei Auswirkungen auf die Besatzentwicklung der Waldschnepfen hat. Zudem führen die Jäger ein umfassendes Monitoring durch, das die Argumentation stützt.

Keine Aufzucht durch Männchen
„Die lange Tradition der Frühjahrsbejagung in Österreich hat zu keinem Rückgang der Besatzzahlen geführt. Das belegen wissenschaftliche Studien und die Ergebnisse der Monitorings klar. Denn es werden vorwiegend männliche Schnepfen erlegt, was keine Auswirkungen auf den Fortpflanzungserfolg hat. Seitens der EU-Kommission wurde dazu im Verfahren auch keine bessere Datenlage vorgelegt“, so Landesjägermeister Josef Pröll.

Wissenschaftliche Belege
Wissenschaftliche Studien belegen laut NÖ Jagdverband, dass ein Verbot der Frühjahrsbejagung zu keiner Besatzänderung führt und keinen Einfluss auf die Population hat. Denn die Waldschnepfe ist eine polygyne Art, ein Männchen begattet also mehrere Weibchen und kümmert sich nicht um den Nachwuchs oder die Aufzucht.

Da sich die Weibchen in der Brutzeit dementsprechend vermehrt am Boden aufhalten, macht das eine selektive Bejagung von Hahnen im Frühjahr möglich. Daher sind bei dieser Form der Bejagung etwa 96 Prozent der erlegten Individuen Hahnen, weshalb dies wenig Einfluss auf den Fortpflanzungserfolg hat.

Kein Besatzrückgang
Außerdem pflanzt sich bei der Waldschnepfe ein Teil der Männchen aufgrund der Konkurrenz normalerweise nicht fort und bildet so eine Art Männchenreserve, die die erlegten Hahnen binnen kurzer Zeit ersetzen kann. Die Jagdzeit ist zudem auf die kurze Zugzeit im Frühjahr beschränkt und dauert nur wenige Wochen, was ebenfalls schonender für die Tiere ist.

Der Jagdverband argumentiert, dass die Frühjahrsbejagung in Österreich eine lange Tradition habe und es trotzdem bisher zu keinem merklichen Rückgang der Besatzzahlen gekommen ist.

Rechtlicher Hintergrund
Die Bejagung der Waldschnepfe ist unter Berücksichtigung der EU-Vogelrichtlinie (79/409/EWG) durch die NÖ Waldschnepfenverordnung LGBl. 6500/15-0 geregelt. Ziel dieser Verordnung ist eine selektive und vernünftige Nutzung der Waldschnepfe im Frühjahr in geringen Mengen unter streng überwachten Bedingungen.

Zur Überprüfung einer selektiven und vernünftigen Nutzung, auch in geringen Mengen, sind populationsbezogene Daten insbesondere zu Verbreitung, Brutvorkommen und Durchzug erforderlich.

Das seit 2006 laufende Monitoring des NÖ Jagdverbandes erfasst dazu räumlich und zahlenmäßig Brutvorkommen und den Brutbestand der Waldschnepfe. Als Hinweise auf ein Brutvorkommen wurde die Beobachtung streichender Waldschnepfen in den Monaten Mai/Juni gewertet.

Brutnachweise sind gemeldete Gelegefunde und Beobachtungen noch nicht flugfähiger Jungschnepfen. Rund ein Viertel der niederösterreichischen Reviere beteiligt sich am Monitoring.

Eine wesentliche Aussage des Monitorings in Verknüpfung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen ist, dass die Waldschnepfe in Österreich überwiegend als Zugvogel vorkommt und vornehmlich im Mittelmeerraum überwintert.

Die in Niederösterreich gesetzlich reglementierte, zurückhaltende Bejagung der Waldschnepfe ist gemäß den Monitoring-Ergebnissen als nachhaltig zu bewerten. Der Besatz ist in Niederösterreich seit vielen Jahren konstant bzw. leicht steigend.