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Info-Schilder zerstört

Erst vor wenigen Wochen hatte der Hegering die Schau-Tafeln mit Informationen über Wald, Wild und Natur im Naturschutzgebiet Aaper Busch angebracht, um Spaziergänger und vor allem Kinder zu informieren.

„Wer’s wild mag, bleibt ruhig“
Doch nach wenigen Tagen waren die Schilder mit Filzstift beschmiert worden. Es prangte der Schriftzug "Jäger töten wehrlose Tiere!!" auf den Schildern. Die Tafeln weisen darauf hin, dass Spaziergänger und Radfahrer auf den Wegen bleiben sollen, um das Wild nicht zu stören.

EU rügt Schnepfenjagd

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 23. April verkündet, dass der Klage der Europäischen Kommission stattgegeben wird. Die Europäische Kommission hatte Österreich aufgefordert, sein Jagdrecht mit den EU-Vorschriften (Vogelschutzrichtlinie) über den Schutz von Wildvögeln in Einklang zu bringen.

Jagd während Aufzucht verboten
Die Vogelschutzrichtlinie verbietet die Jagd auf die in ihrem Anhang II aufgeführten Wandervogelarten während der Brut- und Aufzuchtzeit oder während ihres Rückzugs zu den Nistplätzen.

Kommentar: Wölfe auf Abstand halten

Wer Regeln aufstellt, muss sich auch daran halten – sonst macht er sich unglaubwürdig. Im Fall der Schermbecker Wölfin ist genau ein solcher Fall eingetreten. Sie war immer wieder durch Nutztier-Risse aufgefallen. Dabei gelang es ihr wiederholt, selbst als wolfssicher geltende Schutzzäune zu überwinden.

Auf großen Versamm­lungen zur Information besorgter Bürger und Nutztierhalter versicherten LANUV und Vertreter der ört­lichen Politik noch 2019, als Ultima Ratio müsse die Wölfin getötet werden, sollte sie regel­mäßig derartige Schutzanlagen überwinden.

Erstes Wolfsrudel in NRW ?

Zwei Wölfe griffen am Karsamstag (11. April) gegen 7.30 Uhr in direkter Nachbarschaft eines Pferdehofes in Hünxe (WES) einen einzelnen Rothirsch auf einem Feld an. Der ausgewachsene Hirsch wehrte sich mit den Vorderläufen gegen die grauen Räuber und konnte mit leichten Verletzungen entkommen, als Anwohner die Wölfe durch lautes Rufen vertrieben.

Über Ostern kursierte ein Video mit drastischen Bildern in sozialen Netzwerken, der WDR berichtete darüber.

Baden-Württemberg erlaubt Nachtzieltechnik

Die bislang in Baden-Württemberg erforderliche Beauftragung durch die Unteren Jagdbehörden entfällt. Das bedeutet, dass jeder Jagdscheininhaber ohne Restriktionen Vor- oder Nachsatzgeräte erwerben, besitzen und jagdlich einsetzen darf.

Die Dual-use-Geräte dürfen aber ausschließlich zum Erlegen von Schwarzwild verwendet werden. Außerdem entfällt die Monitoringpflicht, die beauftragte Jäger bislang zur Auskunft an die Hochschule Rottenburg verpflichtete.