Eckpunkte der Waldstrategie 2050

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Eckpunkte der Waldstrategie 2050

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Der Wissenschaftlicher Beirat für Waldpolitik beim Bundeslandwirtschaftsministerium nimmt zur geplante Waldstrategie 2050 Stellung. Darin formuliert der Beirat weitgehende Forderungen an die Jagd.

Die Schalenwildbestände steigen weiterhin, so der Beirat. Dadurch findet eine Naturverjüngung des Waldes in den meisten Beständen nicht statt. Diese wäre aber aufgrund der klimatischen Veränderungen und des notwendig gewordenen Waldumbaus wichtig.

Außerdem schreiben die Wissenschaftler "dass Jagdgesetzgebung und Jagdpraxis auch eine Anpassung der Wälder an den Klimawandel durch aktiven Waldumbau ermöglichen müssen und dass Maßnahmen zum Schutz vor Verbiss-, Schäl- oder Schlagschäden nur die Ausnahme bilden dürfen."

Schuld an den Schwierigkeiten beim Waldumbau sind nach Auffassung der Wissenschaftler die Jäger. In der Stellungnahme heißt es: "Ein zentrales Hindernis für ein effizientes Wildtiermanagement zur Verbesserung der Verjüngungssituation im Wald ist die Tatsache, dass die Jagdausübung vielfach in der Hand von Jägern liegt, die bei der Jagd Entspannung vom beruflichen Alltagsstress und Erholung in der Natur suchen und dem Waldzustand gegenüber der Jagd keinen Vorrang einräumen. Diese Ausrichtung wird durch Lücken in der heutigen Jagdgesetzgebung erst ermöglicht."

In der Schlussfolgerung kommt der Beirat zu einem Bündel von Maßnahmen, dass umgesetzt werden müsste, um die Naturverjüngung des Waldes und den Waldumbau durch die Waldeigentümer effektiv zu unterstützen.

Darin heißt es unter Punkt 7 ab der Seite 40:

"Welche Lösungsansätze bieten sich an? Die Lösung der Wald-Wild-Problematik erfordert ein konzertiertes Handeln von Waldeigentümern, Jagdausübungsberechtigten und Jagdbehörden. Dafür sind bundesweit Änderungen in der Jagdgesetzgebung erforderlich. Ein besonderer Änderungs-bedarf wird bei folgenden Punkten gesehen:

- Aufhebung der Abschusspläne bzw. Festlegung von Mindestabschusszahlen beim Rehwild auf der Basis von Vegetationsgutachten.

- Gesetzliche Absicherung der Mindestabschusszahlen unter Androhung einer staatlichen Ersatzvornahme als letzte Option.

- Anpassung der Jagdzeiten an die Biologie der jagdbaren Arten und die Erfolgsaussichten der Jagd.

- Harmonisierung der Jagdzeiten, um die Störungen bei jagdbaren und nichtjagdbaren Wildarten zu minimieren.

- Wildschäden im Wald in gemeinschaftlichen Jagdbezirken sind den Eigentümern zu erstatten. Hierbei sind einfache, praktikable Entschädigungsregelungen anzuwenden.

- Zulassung weiterer technischer Methoden, die die Jagd tierschutzgerechter und effizienter machen.

- Verbesserung der Rahmenbedingungen für großräumig angelegte Bewegungsjagden und Ent-schärfung der Regelungen im Fall überjagender Hunde.

- Bestehende gesetzliche Regelungen, die sich aus dem Hegegedanken des Reichsjagdgesetzes ableiten, sind aus dem Jagdgesetz zu Gunsten wildbiologischer und ökologischer Erkenntnisse zu entfernen.

Folgender Handlungsbedarf wird auch beim Wildtier-Monitoring gesehen:

- Wildtierpopulationen sind anhand international anerkannter Methoden zu überwachen (Morellet et al. 2007).

- Das Monitoring darf sich nicht nur auf den Wald beschränken.

- Das Monitoring sollte durch die zuständige Forstbehörde erfolgen.

Die Forderungen zeigen, wie in der aktuellen Situation von forstlicher Seite argumentiert wird. Die Jagdverbände sollten sich intensiv mit den Forderungen und Argumenten der Förster und Waldeigentümer auseinandersetzen und eigene Ansätze entwickeln, um in Zukunft in der Diskussion gehört zu werden.