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Baden-Württemberg erlaubt Nachtzieltechnik
Im Südwesten dürfen Jäger ab sofort ohne Erlaubnis der Behörden Nachtzieltechnik zur Bejagung von Sauen verwenden.
Die bislang in Baden-Württemberg erforderliche Beauftragung durch die Unteren Jagdbehörden entfällt. Das bedeutet, dass jeder Jagdscheininhaber ohne Restriktionen Vor- oder Nachsatzgeräte erwerben, besitzen und jagdlich einsetzen darf.
Die Dual-use-Geräte dürfen aber ausschließlich zum Erlegen von Schwarzwild verwendet werden. Außerdem entfällt die Monitoringpflicht, die beauftragte Jäger bislang zur Auskunft an die Hochschule Rottenburg verpflichtete.
Das geht aus einem Schreiben des Ministeriums für L ändlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hervor, das unter anderem den Jagdbehörden und Jagdverbänden zugestellt wurde.
Damit erlaubt Baden-Württemberg die weitreichendste Nutzung von Nachtzieltechnik in Deuschland.