%1

Baden-Württemberg erlaubt Nachtzieltechnik

Die bislang in Baden-Württemberg erforderliche Beauftragung durch die Unteren Jagdbehörden entfällt. Das bedeutet, dass jeder Jagdscheininhaber ohne Restriktionen Vor- oder Nachsatzgeräte erwerben, besitzen und jagdlich einsetzen darf.

Die Dual-use-Geräte dürfen aber ausschließlich zum Erlegen von Schwarzwild verwendet werden. Außerdem entfällt die Monitoringpflicht, die beauftragte Jäger bislang zur Auskunft an die Hochschule Rottenburg verpflichtete.

Nachtsicht-Technik im Jagdbetrieb

Im gerade geänderten Waffengesetz sind u. a. gravierende Neuerungen rund um das Thema Nachtsicht-Technik enthalten. Danach sind der Erwerb, Besitz und Umgang mit sog. Auf- und Vorsatzgeräten waffenrechtlich nicht länger verboten.

Das bedeutet, dass man mit diesen Geräten auch auf Schießständen üben darf – wenn diese nach den Corona-Einschränkungen demnächst wieder geöffnet werden.