OVG NRW bestätigt VG Arnsberg Wisente bleiben vorerst im Gatter
Das höchste Verwaltungsgericht des Bundeslandes bestätigte damit den vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg. Der BUND habe andere effektive Rechtsschutzmöglichkeiten nicht ausreichend ausgeschöpft, hieß es zur Begründung. Auch sah das OVG in der Gatterhaltung keinen Verstoß gegen den Artenschutz. So habe es sich weder vor der Freilassung der Tiere noch jetzt um wildlebende Wisente gehandelt, wie bereits der Bundesgerichtshof im Juli 2019 entschieden hatte.