NRW-Spielregeln zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Gleichwohl hat in der Praxis eine behördliche Nachweisanforderung in den Fällen zu erfolgen, in denen der Behörde kein Nachweis vorliegt. Sofern es ausschließlich um die Aufbewahrung der Schlüssel zu einem Waffenschrank geht, soll eine Nachweisanforderung nur erfolgen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine nicht ordnungsgemäße Aufbewahrung der Schlüssel vorliegen oder ein Antrag auf eine waffenrechtliche Erlaubnis gestellt wird.