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Aktuelle Rote Listen für NRW

In Nordrhein-Westfalen ist weiter ein Großteil der beobachteten Tier-, Pilz- und Pflanzenarten akut gefährdet. Nach Aussage des Landesumweltamtes NRW (LANUV) gelten rund 44,4 Prozent der untersuchten Tier-, Pilz- und Pflanzenarten in Nordrhein-Westfalen als gefährdet - gegenüber der letzten Erhebung 2011 (46,3 Prozent) eine leichte Verbesserung.

Erneut Hasenpest in NRW

Neu ist die Erkrankung in NRW zwar nicht, doch seit dem Jagdjahr 2009/10 steigt der Anteil an Feldhasen, der ihr zum Opfer fällt, von Jahr zu Jahr zu.
Vorsicht beim Umgang mit infizierten hasen!
Bei Tularämie handelt es sich um eine auf den Menschen übertragbare Krankheit (Zoonose). Infizieren kann man sich v. a. durch kleine Hautwunden oder das Inhalieren (Einatmen) von Bakterien während des Abbalgens von Hasen und den Verzehr von unzureichend erhitztem Fleisch.
Die Krankheits-Symptome reichen von hohem Fieber über Kopf- und Gliederschmerzen bis zu Übelkeit.

FAQ zum Schlüssel-Urteil

Ist das OVG-Urteil bindend, Gerichte können doch keine Gesetze machen?

Das Urteil ist kein Gesetz. Aber Waffenbehörden und die Gerichte werden (zumindest in NRW) das rechtskräftige Urteil zur Grundlage ihrer Bewertung machen, wenn es um die Frage der sicheren Unterbringung von Waffen geht.

Mein neuer Schrank o. Schlüsseltresor ist bestellt bzw. die Umrüstung beauftragt, bis zur Lieferung (Ausführung) dauert es allerdings noch – was nun?

IWA-Schlaglichter

Die meisten Jäger interessieren vor allem Neuheiten bei Langwaffen – obwohl „echte“ darunter auch in diesem Jahr rar gesät sind. So wurde der neue Sauer-Repetierer S 505 bereits bei der „Jagd & Hund“ vor wenigen Wochen vorgestellt (auf der IWA nicht zu sehen) – im Gegensatz zur Dentler DR 21, einer Innovation mit Handballen-Spannung.

NRW-Waffenbehörden machen Ernst

Im RWJ 10- und 11-2023 wurde ausführlich darüber berichtet – wer seinen Waffenschrank lediglich mit einem sog. Doppelbart-Schlüssel verschließt, muss Schlüssel auf dem Sicherheitsniveau verwahren, das auch zur Verwahrung der Waffen selbst einzuhalten ist (§ 36 Abs. 1, 5 WaffG/§ 13 AWaffV). In seiner Urteilsbegründung machte das höchste Verwaltungsgericht in NRW unmissverständlich die Konsequenzen klar. Ab dem „Frühjahr 2024“ müsse jeder Legalwaffen-Besitzer die konkretisierten Vorgaben umsetzen.

Vier Nächte verschollen

Das letzte Signal der GPS-Tracker konnte am Jagdtag einem Waldgebiet mit Melkbäumen (Bäume, an denen Schnittgrün geerntet wird) zugeordnet werden. Eine sofort eingeleitete Suchaktion bis in die Dunkelheit führte zu keinem Ergebnis. Auch noch zwei Tage später fehlte von den beiden Hunden jedes Lebenszeichen.
Durch Zufall stießen zwei Helfer bei der fortgesetzten Suche mit dem Besitzer der Hunde auf einen enorm großen, befahrenen Dachsbau. Die Vermutung lag nahe, dass die beiden Terrier sich dort eingeschoben hatten.