Gesetzesänderungen, Unsicherheiten und Gerüchte
Unklarheiten bestehen nun im Hinblick auf das Bleiverbot nach der REACHVerordnung. Diese EU-Verordnung vom 18. Dezember 2006 betrifft die Registrierung, Bewertung, Zulassung u. Beschränkung chemischer Stoffe. Am 17.10.2024 sprach der Europäische Gerichtshof ein Urteil zur REACH-Verordnung und bestätigt darin die Rechtsprechung in erster Instanz (Rechtssache T-187/21), die eine Klage des Verbande Firearms United abgewiesen hatte.