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OVG NRW bestätigt VG Arnsberg Wisente bleiben vorerst im Gatter
Die einst freilaufende Wisent-Herde aus Siegen-Wittgenstein muss nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster vorerst im Gatter bleiben (25.2.2025, AZ 21 B869/24). Der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) scheitert mit einem Eilantrag.
Das höchste Verwaltungsgericht des Bundeslandes bestätigte damit den vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg. Der BUND habe andere effektive Rechtsschutzmöglichkeiten nicht ausreichend ausgeschöpft, hieß es zur Begründung. Auch sah das OVG in der Gatterhaltung keinen Verstoß gegen den Artenschutz. So habe es sich weder vor der Freilassung der Tiere noch jetzt um wildlebende Wisente gehandelt, wie bereits der Bundesgerichtshof im Juli 2019 entschieden hatte.
„Wild“ im Sinne des Gesetzes würden gezüchtete Tiere erst, wenn sie herrenlos sind – was aber auf die Wittgensteiner Wisente nicht zutreffe. Die Wisent-Herde war 2013 im Rothaargebirge freigelassen worden – auf Grundlage eines Vertrags zwischen dem damaligen Trägerverein, dem Kreis Siegen-Wittgenstein und der Bezirksregierung Arnsberg. Die Herde war aber deutlich angewachsen, weit über das vorhergesehene Projektgebiet hinaus gewandert und hatte bei Waldbauern im Hochsauerland immer wieder große Schäden an Bäumen verursacht. Nach jahrelangem, lähmenden Streit und der Suche nach Lösungen zeichnete sich seit Herbst 2023 keine Perspektive mehr zur Rettung des Projekts ab. 2024 hatte der Kreis entschieden, die 40 Tiere fortan auf einer eingegatterten Fläche von rund 25 ha zu halten. Dagegen hatte der BUND im Eilverfahren geklagt. Die Fläche sei zu klein – es drohten Krankheiten und Parasitenbefall, so das Argument der Naturschützer. Der Beschluss ist unanfechtbar. Matthias Kruse