Verschärftes Waffenrecht – ein Zwischenfazit
Mit dem am 31.10.2024 in Kraft getretenen „Sicherheitspaket” verabschiedete der Bundesgesetzgeber unter anderem auch zahlreiche Verschärfungen im Waffenrecht und eine Änderung im Bundesjagdgesetz. Was hatte dies für Konsequenzen bei der Verlängerung von Jagdscheinen in NRW?
Im Rahmen der regelmäßigen waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung müssen die Waffenbehörden nun Auskünfte über Legalwaffenbesitzer von diversen anderen Behörden einholen. Dadurch stieg die Zahl der jährlichen Behördenabfragen bundesweit von 1,6 auf rund 5 Mio. Auskunftsersuche! Trotz digitaler Vernetzungen entstand so bei den Waffenbehörden ein gewaltiger bürokratischer Mehraufwand. Waren die meisten Waffenbehörden in NRW schon vorher personell unterbesetzt, hat sich diese Situation seit Inkrafttreten des Sicherheitspakets noch deutlich verschärft. Nach Rückmeldungen, die uns von LJV-Mitgliedern regelmäßig erreichen, gibt es mittlerweile nicht wenige Waffenbehörden in NRW, bei denen eine Bearbeitungsdauer von 3 bis 6 Monaten (teilweise sogar noch länger) für einfache Verwaltungsvorgänge wie die Ein- und Austragung von Erlaubnissen in eine Waffenbesitzkarte keine Seltenheit sind. Der LJV hat die Behebung dieser Missstände wiederholt beim Landesinnenministerium NRW angemahnt. Unter Verweis auf „begrenzte Haushaltsmittel“ konnte von dort aber leider keine kurzfristige Abhilfe in Aussicht gestellt werden. Im Ergebnis müssen Jäger daher auch weiter mit längeren Bearbeitungsdauern bei Waffenbehörden in NRW rechnen.
FOLGEN AUCH BEI DER JAGDSCHEINVERLÄNGERUNG
Die Überlastung der Waffenbehörden hat auch gravierende Auswirkungen auf die Bearbeitungsdauer bei der Erteilung oder Verlängerung von Jagdscheinen, weil die nämlich nur solchen Personen erteilt bzw. verlängert werden dürfen, die die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung im Sinne des Waffengesetzes besitzen (§ 17 Abs. 1 BJagdG). Dazu haben die Jagdbehörden in jedem Einzelfall zunächst eine Auskunft bei der zuständigen Waffenbehörde einzuholen. Diese prüft Zuverlässigkeit und Eignung, nachdem sie zuvor diverse Behördenauskünfte (staatsanwaltl. Ermittlungsregister, örtl. Polizeidienststellen, Landes- und Zollkriminalamt, Verfassungsschutzbehörden) eingeholt hat. Anschließend teilt die Waffenbehörde das Prüfungsergebnis der Jagdbehörde mit – erst wenn es dabei zu keinerlei Problemen kam, darf diese einen Jagdschein erteilen oder verlängern ... Selbst juristischen Laien dürfte einleuchten, dass sich so die gesamte Bearbeitungsdauer in Jagdscheinverfahren verlängerte. In enger Abstimmung mit dem LJV reagierten Landesinnen- und Landwirtschaftsministerium NRW erfreulicherweise nach Inkrafttreten des Sicherheitspakets schnell und sorgten durch entsprechende Rundverfügungen an die nachgeordneten Waffen- und Jagdbehörden dafür, dass das befürchtete Chaos ausblieb. Besondere Anerkennung verdient in diesem Zusammenhang das Engagement von Frau Bachetzky-Knust und Frau Reuter (NRW-Innenministerium) sowie von Frau Walter und Frau Runig (NRW-Landwirtschaftsministerium). Entgegen früherer Verwaltungspraxis konnten Jäger in NRW bereits im Dezember 2024 die Verlängerung zum 31. März 2025 auslaufender Jagdscheine beantragen. Davon auch Gebrauch zu machen, haben der LJV und die Kreisjägerschaften ihren Mitgliedern dringend angeraten. Wer dem folgte (also Anträge im Dezember 2024/Januar 2025 stellte), müsste seinen Jagdschein auch rechtzeitig vor dem 31. März verlängert bekommen haben. Wo dies nicht erfolgte (wenige Einzelfälle), dürfte das nicht an der schleppenden Bearbeitung durch die UJB, sondern daran gelegen haben, dass es aufgrund des Ergebnisses der (neu) einzuholenden Behördenanfragen ergänzenden Klärungs-bedarf gab. Wer allerdings erst im Februar o. März 2025 die Verlängerung seines Jagdscheins beantragte, konnte nicht sicher davon ausgehen, dass diese noch vor Beginn des neuen Jagdjahres vollzogen werden würde. Auf damit verbundene jagd- und waffenrechtliche Konsequenzen für Jäger, die ab dem 1. April ohne gültigen Jagdschein sind, wurde im RWJ 1-25 ausführlich verwiesen.
NOCH MAL GUT GEGANGEN, ABER ...
Als Zwischenfazit bleibt festzuhalten, dass die jüngsten Verschärfungen im Waffenrecht den Jagd- und Waffenbehörden zwar einen beträchtlichen bürokratischen Mehraufwand bescherten, in NRW die Bearbeitung der Jagdscheinverfahren in den meisten Fällen aber erfreulicherweise im vertretbaren zeitlichen Rahmen blieb. Dennoch müssen sich heimische Jäger leider auch künftig auf verlängerte Zeiträume bei der Bearbeitung ihrer jagd- und waffenrechtlichen Anträge einstellen. Umso mehr bleibt es bei der verbandspolitischen LJV-Forderung an den Bundesgesetzgeber, die komplizierten Regelungen des Waffengesetzes zu entbürokratisieren, transparenter zu gestalten und das Waffenrecht in Deutschland wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen.
Rechtsanwalt Hans-Jürgen Thies
LJV-Vizepräsident