Zielfernrohr GPO Spectra 1,6 - 13 x 44 Kompaktes Multi-Talent

Das 1,6 - 13 x 44 ist ein weiteres Modell der Spectra-Serie, die damit jetzt 20 Modelle, mit 4, 5, 6 oder 8fachem Zoomfaktor umfasst – vom Drückjagdglas über hochvergrößernde Long-Range- bis zu lichtstarken Dämmerungs-Versionen ist alles dabei. Das Neue wurde speziell zum Gebrauch mit Vorsatzoptiken entwickelt und besonders kompakt gehalten. Außerdem hat es ein verstärktes Gehäuse, um Problemen mit Klemmadaptern zu vermeiden. Bei einem Objektivdurchmesser der Linse von 44 mm liegt der Außendurchmesser des Gehäuses bei 51,2 mm – was einer Wandstärke von satten 3,6 mm entspricht.

Schalldämpfer Aimsport Triton 4i: Handlicher Dämpfer für Drückjagd und Pirsch

Die Aimsport Dämpfer-Serie umfasst  fünf Modelle:
- Triton Nr. 3 ist für die kleinen Kaliber 222/223 konzipiert und perfekt geeignet für halbautomatische Waffen
- Triton Nr. 4 ist für aktive Jäger, die gern pirschen oder zur Drückjagd gehen – ein guter Kompromiss zwischen Dämpfungsleistung und Handlichkeit, optimiert für Kaliber wie .308 Win., 6,5 x 55 oder 6,5 CM.
- Triton Nr. 5 Hunting Performance ist ein effektiver Allrounder für größere Kaliber und kommt auch mit Magnums wie der .300 WM noch klar.

Howa Superlite: Fliegengewicht aus Japan

Superleicht nennt man alles, was nicht mehr als 2,5 kg wiegt. Howa-Importeur Waimex war noch ambitionierter und gab ein 1500er Modell in Auftrag, das nicht mehr als 2 kg wiegen sollte. Das hat nicht ganz geklappt, die Superlite bringt 2 085g auf die Waage, aber auch das ist sensationell leicht. Superleichte Büchsen sind rar, am besten schaffen das Kipplaufmodelle, die mit Alu-Kasten unter 2,5 kg wiegen können – wenn ihr Lauf nicht zu lang und zu dick ist. Damit kommt etwa eine Blaser K 95 mit Carbon-Schaft auf rund 2,4 kg, ein kannelierter Lauf spart nochmal 85 g.

Wichtiges Detail zur Planung von Gesellschaftsjagden: Jagd neben der Straße

Während § 20 Abs. 1 Bundesjagdgesetz (BJG) die Nähe von Straßen u. a. Verkehrswegen nicht ausdrücklich erwähnt, kann durch eine Schussabgabe allein in dieser örtlich gefährlichen Situation eine Ordnungswidrigkeit (§ 39 Abs. 1 Ziff. 5 BJG) vorliegen. Diese kann mit Geldbußen bis zu 5 000 € geahndet werden (§ 39 Abs. 3 BJG). Darüber hinaus muss man auch an den Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr nach (§ 315 b StGB) denken.