FAQ zum Schlüssel-Urteil

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FAQ zum Schlüssel-Urteil

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Nachdem in den letzten Wochen in vielen Kreisen die Waffenbehörden auf das Urteil des OVG NRW zur sicheren Unterbringung des Schlüssels für Waffenschränke hinwiesen (s. RWJ 3-24), ergeben sich aus der Umsetzung noch zahlreiche Fragen. Wir versuchen, die häufigsten an den LJV gestellten Anliegen hier zu beantworten.

Ist das OVG-Urteil bindend, Gerichte können doch keine Gesetze machen?

Das Urteil ist kein Gesetz. Aber Waffenbehörden und die Gerichte werden (zumindest in NRW) das rechtskräftige Urteil zur Grundlage ihrer Bewertung machen, wenn es um die Frage der sicheren Unterbringung von Waffen geht.

Mein neuer Schrank o. Schlüsseltresor ist bestellt bzw. die Umrüstung beauftragt, bis zur Lieferung (Ausführung) dauert es allerdings noch – was nun?

Mehr kann ein Waffenbesitzer nicht machen. Bis zur Lieferung den Schlüssel weiter bestmöglich gegen Abhandenkommen sichern – in der Regel „am Mann“ tragen. Für eine mögliche Kontrolle bis zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Ausführung des Umbaus sollte man eine Auftragsbescheinigung zur Hand haben.

Kann ich meinen Waffenschrank selbst auf ein Zahlenschloss umrüsten? Solche Umbausätze sind günstiger als ein Umbau durch eine Firma. 

Leider nein. Erfolgt der Umbau, besonders wenn der Tresor dafür angebohrt werden muss, nicht durch eine Fachfirma, die den Fortbestand der Sicherheitsstufe nach Umbau bestätigt, wird ein Waffenschrank nach einem solchen Heimwerker-Umbau von den Behörden nicht mehr anerkannt werden.

Reicht auch die Anschaffung eines Klein-Tresors der Stufe 0 oder 1 (Würfeltresor) zur Unterbringung von Schlüsseln für bestandsgeschützte A/B-Schränke?

Ja, das ist ausreichend.

Darf man am Waffentresor auch mechanische Zahlenschlösser verwenden?

Elektrische und mechanische Zahlenschlösser sind gleichermaßen zulässig. 

Warum muss für den Schlüssel eines A/B-Schranks ein Behältnis der Sicherheitsstufe 0 oder 1 angeschafft werden?

Weil das Waffengesetz seit dem 6. Juli 2017 nur noch die Neuanschaffung von Behältnissen der Sicherheitsstufe 0 oder 1 zur Unterbringung von Waffen vorsieht.

Gilt die Regel auch zur Unterbringung von Schlüsseln für Innenfächer von Waffenschränken?

Im Sinne des OVG-Urteils muss auch der Schlüssel für Innenfächer von Tresoren aufbewahrt werden. Befindet sich im Innenfach nur Munition, ist die Sicherung des Schlüssels mind. in einem Stahlblechgehäuse mit zahlenschlossgesichertem Schwenkriegel entsprechend nötig. Befinden sich im Innenfach (B) auch Kurzwaffen, ist ein Sicherheitsbehältnis mind. der Stufe 0 oder 1 mit Zahlenschloss o. ein bestandsgesicherter B-Schrank mit Zahlenschloss erforderlich.

Dürfen Jäger, die in einem Haushalt leben, Schlüssel in einem gemeinsamen Tresor mit Zahlenschloss unterbringen?

Die Möglichkeit der gemeinsamen Aufbewahrung von Berechtigten in häuslicher Gemeinschaft gilt auch für die gemeinsame Unterbringung von Schlüsseln in einem Sicherheitsbehältnis mit Zahlenschloss.

Darf auch ein Notschlüssel bei einem anderen Jäger in dessen Waffenschrank mit Zahlenschloss hinterlegt werden?

Zwar hat sich das OVG-Urteil zu dieser Frage nicht explizit geäußert, aber die Waffenrechtsbehörden in NRW verneinen diese Möglichkeit. Man sollte daher ganz auf einen Notschlüssel verzichten.

Darf man einen Notschlüssel in einem Bankschließfach hinterlegen?

Zwar hat sich das OVG-Urteil dazu nicht explizit verhalten, aber die Waffenbehörden in NRW verneinen diese Möglichkeit mit Hinweis auf die unterschiedliche Gestaltung von Bankschließfächern.

Darf ein Notschlüssel in den Waffenschrank gelegt werden?

Das ist zulässig, auch wenn Notschlüssel damit ihren eigentlichen Zweck verlieren. 

Behalten alte Schränke mit Zahlenschloss ihren Bestandsschutz?

Ja, Schränke, die vor dem 6. Juli 2017 zur Unterbringung von Waffen genutzt wurden, behalten ihren Bestandsschutz weiterhin. 

Dürfen Schlüssel in Bestandsschutz-Schränken mit Zahlenschloss untergebracht werden?

Ja, das ist möglich – in A-Schränken darf man aber generell nicht mehr als 10 Langwaffen aufbewahren.

Was unternimmt der Landesjagdverband NRW gegen dieses Urteil?

Der LJV hat den NRW-Innenminister angeschrieben und um ein kurzfristiges Gespräch gebeten. Dabei soll versucht werden, praktikable Regelungen im Umgang mit dem Urteil beim Vollzug durch die Waffenbehörden in den Kreisen zu erreichen. Der LJV hätte sich grundsätzlich eine realitäts- und praxisgerechtere Entscheidung des OVG gewünscht. Für NRW ist das jetzt ergangene Urteil des OVG allerdings nun verbindlich, eine Revision war verfahrensrechtlich nicht möglich. Es ist auch nicht zu erwarten, dass das Bundesverwaltungsgericht in einem vergleichbaren Fall anders entscheiden würde. Der LJV sieht deshalb gegenwärtig keine erfolgversprechende Möglichkeit, eine günstigere Regelung zur Schlüsselaufbewahrung in der Rechtsprechung zu bewirken. Der Bund tendiert seit Jahren leider eher zu weiteren Verschärfungen des Waffenrechts zulasten legaler Waffenbesitzer. Deshalb muss auch ein Vorstoß der Jagdverbände auf Bundesebene sorgfältig überlegt sein.