ASP: 12-Punkte-Plan in Baden-Württemberg
Die Zahl der Wildschweine soll stark verringert werden, damit die ASP nicht auf Hausschweinbestände übertragen wird. Dazu wird die Schonzeit im März und April ausgesetzt. Es sollen ausnahmsweise auch in Naturschutzgebieten von Oktober bis Januar Drückjagden durchgeführt werden können. Führende Bachen dürfen erlegt und künstliche Lichtquellen verwendet werden. Um Nachtzielgeräte verwenden zu können, müsste allerdings das Bundesgesetz geändert werden. Die Jagdbehörden können aber einzelnen Jägern den Einsatz von Nachtzieltechnik kurzfristig und zeitlich begrenzt erlauben.