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LJV interveniert bei Jagdscheinverlängerung

Jeder Jäger in Deutschland wird vor der Verlängerung des Jagdscheins in einem standardisierten Verfahren vom Verfassungsschutz überprüft.

Da das sehr lange dauern und die Ausstellung des Jagdscheines erheblich verzögern könnte, sind die Unteren Jagdbehörden in den meisten Bundesländern dazu übergegangen, die Jagdscheine vorbehaltlich der Überprüfung auszustellen.

Würde vom Verfassungsschutz eine mangelnde Zuverlässigkeit festgestellt, könnte die Verlängerung des Jagdscheins von der Unteren Jagdbehörde widerrufen werden.

NRW erlaubt Einsatz von Dual-Use-Geräten zur Nachtjagd auf Sauen

In Nordrhein-Westfalen wird vom 1. Februar an der Einsatz von Nachtzieltechnik zur Bejagung von Schwarzwild erlaubt. Das hat die Regierungskoalition aus CDU und FDP beschlossen.

Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) hat die Verordnung bereits unterzeichnet.

In der Verordnung heißt es, dass "die Verwendung von künstlichen Lichtquellen sowie von Nachtsichtaufsätzen und Nachtsichtvorsätzen (Dual-Use-Geräte) für Zielfernrohre, die eine elektrische Verstärkung besitzen, für die Bejagung von Wildschweinen zulässig" ist.

NRW fördert Drohnen für Kitzrettung

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt 200.000 Euro aus dem Landeshaushalt für die Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rettung von Kitzen bei der Mahd im Grünland zur Verfügung.

Das hat die Regierungkoalition von CDU und FDP beschlossen.

Ausschreibung startet

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz startet ab sofort mit der Ausschreibung für das Förderprogramm zur Beschaffung geeigneter Drohnen mit Echtbildübertragung und Wärmebildkamerasystemen zur Rehkitzrettung.

Jagd in NRW: Was ist erlaubt?

Aufgrund der Coronaschutzverordnung in der Fassung vom 16.12.2020 ist die Durchführung aller Gesellschaftsjagden bis einschließlich zum 10. Januar 2021 nicht mehr zulässig. Dies betrifft auch die Bejagung von Schalenwild, die im November und Anfang Dezember noch unter Auflagen erlaubt war.

Für den Zeitraum bis 10. Januar 2021 ist die Jagdausübung im folgenden Umfang zulässig:

NRW: Drückjagden im Lockdown verboten

In der seit dem 14. Dezember gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, die bis zum 10. Januar gilt, wurde die Ausnahme für die Durchführung von Drückjagden gestrichen.

Die Landesregierung erkennt die Bedeutung der Bejagung des Schalenwildes zwar weiterhin an. Das war schließlich auch die Begründung für die Ausnahmeregelung für die Jagd.

NRW erlaubt Nachtzieltechnik

Aus Sorge vor der Afrikanischen Schweinepest und vor weiter steigenden Schäden in der Landwirtschaft haben sich die Abgeordneten von Christdemokraten und Liberalen für den Einsatz der Nachtzieltechnik bzw. künstlicher Lichtquellen zur Bejagung von Schwarzwild ausgesprochen.

Die Politiker argumentierten, dass das Schwarzwild fast ausschließlich nachtaktiv sei und in hellen Mondnächten Freiflächen meiden würde. Außerdem fielen wegen der Corona-Pandemie zahlreiche Drückjagden aus, die sonst zu einem erheblichen Anteil der Schwarzwildstrecke beitragen.

NRW: CDU und FDP wollen Nachtzieltechnik

Jäger in Nordrhein-Westfalen sollen nach dem Willen der CDU- und FDP-Landtagsfraktion schon bald Nachtzieltechnik und künstliche Lichtquellen nutzen dürfen, um Schwarzwild zu bejagen.

Bejagung kaum möglich

Die Sauen seien mittlerweile "reines Nachtwild" und könnten mit herkömmlichen Methoden kaum noch bejagt werden. Trotz gewaltiger Anstrengungen kämen die Bemühungen der Jäger zur Reduktion der Bestände an ihre Grenzen.

Drückjagden trotz Corona in NRW

Die Verantwortlichen in der Landesregierung sind sich bewusst, dass eine Absage aller Bewegungsjagden auf Schalenwild schwerwiegende Folgen hätte. Denn ein erheblicher Teil der Jahresstrecke bei Sauen auf den großen, revierübergreifenden Drückjagden erlegt.

Eine Absage der Jagden und die dann ausbleibende Reduktion der Sauen hätte angesichts der starken Vermehrung des Schwarzwildes mit Sicherheit noch größere Wildschäden in der Landwirtschaft und eine höhere Gefahr bei Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zur Folge.

ASP: Für den Ernstfall gerüstet

Mit der dynamischen Ausbreitung der ASP in Brandenburg steigt auch die Gefahr eines Seuchenausbruchs im Westen des Landes. Doch wenn heute irgendwo in Nordrhein-Westfalen ein mit der ASP infiziertes Stück Schwarzwild gefunden würde, griffen in Abstimmung mit den Kreis­veterinär-Ämtern umfangreiche Einsatzpläne zur Seuchenbekämpfung. Dann schlüge die Stunde der Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft (WSVG).

NRW: Irritationen bei Schonzeitaufhebung

In Nordrhein-Westfalen konnten die Unteren Jagdbehörden die Schonzeit für Böcke und Schmalrehe vom 1. bis 30. April* aufheben, damit Rehwild an Forstkulturen bejagt werden kann.

In Nordrhein-Westfalen ist eine massive Wiederbewaldung notwendig geworden. Sturmtief Friederike im Frühjahr 2018 und zwei extrem trockene Sommer mit einhergehender Borkenkäferplage haben mehr als 50.000 Hektar Wald zerstört. Betroffen sind vor allem Fichtenbestände, aber auch Buchenwälder.