Drückjagden trotz Corona in NRW

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Drückjagden trotz Corona in NRW

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In Nordrhein-Westfalen dürfen Bewegungsjagden trotz der strengen Auflagen der Corona-Schutzverordnung durchgeführt werden.

Die Verantwortlichen in der Landesregierung sind sich bewusst, dass eine Absage aller Bewegungsjagden auf Schalenwild schwerwiegende Folgen hätte. Denn ein erheblicher Teil der Jahresstrecke bei Sauen auf den großen, revierübergreifenden Drückjagden erlegt.

Eine Absage der Jagden und die dann ausbleibende Reduktion der Sauen hätte angesichts der starken Vermehrung des Schwarzwildes mit Sicherheit noch größere Wildschäden in der Landwirtschaft und eine höhere Gefahr bei Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zur Folge.

Daher regelt die ab dem 2. November geltende Corona-Schutzverordnung, dass Veranstaltungen zur Jagdausübung, soweit diese zur Erfüllung des Schalenwildabschusses oder zur Seuchenvorbeugung durch Reduktion der Wildschweinpopulation erforderlich sind, durchgeführt werden dürfen.

Grundsätzlich müssen dabei die geltenden Abstandsregeln eingehalten werden. Es sei denn, dies ist aus Gründen der Durchführung, etwa beim Bergen schweren Wildes oder beim Transport zum Stand, nicht möglich.

Dann darf der Mindestabstand von Personen aus festen und namentlich dokumentierten Gruppen von jeweils höchstens fünf Personen innerhalb der Gesamtgruppe der Teilnehmerunterschritten unterschritten werden.

Außerdem muss die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer sichergestellt werden.

Damit erfüllt die nordrhein-westfälische Landesregierung eine Forderung des DeutschenJagdverbandes, der bereits gestern eine Ausnahme von den strengen Corona-Regeln für Bewegungsjagden gefordert hatte.

In November und Dezember erfüllen Jäger zwischen 30 und 60 Prozent ihrer staatlich festgelegten Abschusspläne. "Diesen Anteil können wir nicht anderweitig umsetzen. Das geht nur mit Drückjagden," sagt DJV-Präsident Dr. Volker Böhning.

Werde die Strecke nicht gemacht, habe man im nächsten Jahr einen immensen Zuwachs an Wildtieren. Besonders vor dem Hintergrund der ASP-Fälle in Brandenburg, den massiven Waldschäden und dem Umbau zu klimastabilen Wäldern seien effektive Bewegungsjagden im Herbst wichtiger denn je. 

Böhning betont, dass bisher kein einziger Fall bekannt sei, bei dem sich Corona auf einer Jagd verbreitet habe. In den meisten Bundesländern gäbe es bereits zusätzliche Hygienekonzepte für Gesellschaftsjagden, die vorbildlich umgesetzt werden und funktionieren.