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Köln jagt mit Hygienekonzept

Wie der Westdeutsche Rundfunk (WDR) berichtet, häufen sich im rechtsrheinischen Köln die Beschwerden von Anwohnern über durch Schwarzwild zerwühlte Gärten. Vor allem in den Stadtteilen Merheim, Neubrück und Brück sei es zu Fraßspuren und Sichtungen gekommen, so Joachim Cohnen, Förster im Königsforst gegenüber dem Sender.

Kein "Stubenarrest" für die Jagd

Der deutsche Bundestag hat mit dem Vierten Gesetz zum Schutz der der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite das Infektions-schutzgesetz (IfSG) neuerlich geändert. Die unter dem Namen "Bundesnotbremse" besser bekannten Regelungen legen unter anderem zwingende Maßnahmen überall dort fest, wo die 7-Tage-Inzidenz (nachgewiesene Corona-Infektionen innerhalb einer Woche je 100.000 Einwohner) den Wert 100 an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet. Dies ist gegenwärtig fast flächendeckend im gesamten Bundesgebiet der Fall.

Jagd in NRW: Was ist erlaubt?

Aufgrund der Coronaschutzverordnung in der Fassung vom 16.12.2020 ist die Durchführung aller Gesellschaftsjagden bis einschließlich zum 10. Januar 2021 nicht mehr zulässig. Dies betrifft auch die Bejagung von Schalenwild, die im November und Anfang Dezember noch unter Auflagen erlaubt war.

Für den Zeitraum bis 10. Januar 2021 ist die Jagdausübung im folgenden Umfang zulässig:

NRW: Drückjagden im Lockdown verboten

In der seit dem 14. Dezember gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, die bis zum 10. Januar gilt, wurde die Ausnahme für die Durchführung von Drückjagden gestrichen.

Die Landesregierung erkennt die Bedeutung der Bejagung des Schalenwildes zwar weiterhin an. Das war schließlich auch die Begründung für die Ausnahmeregelung für die Jagd.

Drückjagden unter Corona-Bedingungen

Laut DJV wurden bundesweit etwa 60 Prozent der Bewegungsjagden in diesem Jahr abgesagt. Wer in seinen Kalender blickt und mit dem Vorjahr vergleicht, kann vielleicht den Eindruck bekommen, dass es noch mehr abgesagte Jagden waren.

Wie liefen die Corona-Jagden ab

Dennoch haben auch zwischen Rhein und Weser Ende 2020 Bewegungsjagden auf Schalenwild stattgefunden. Doch wie führt man eine Jagd durch, bei der eine Reihe von Hygiene-Auflagen wie Abstände zwischen den Beteiligten Personen von mindestens 1,50 m eingehalten werden sollen?

Drückjagden trotz Corona in NRW

Die Verantwortlichen in der Landesregierung sind sich bewusst, dass eine Absage aller Bewegungsjagden auf Schalenwild schwerwiegende Folgen hätte. Denn ein erheblicher Teil der Jahresstrecke bei Sauen auf den großen, revierübergreifenden Drückjagden erlegt.

Eine Absage der Jagden und die dann ausbleibende Reduktion der Sauen hätte angesichts der starken Vermehrung des Schwarzwildes mit Sicherheit noch größere Wildschäden in der Landwirtschaft und eine höhere Gefahr bei Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zur Folge.

Jagd & Hund abgesagt

Eigentlich hatte niemand mehr so recht an die Durchführung der Jagd & Hund mit 80.000 Besuchern auf vollen Gängen in den Westfalenhallen Anfang Februar 2021 geglaubt. Doch lange gab es keine offizielle Absage von Europas größter Jagdmesse.

Nun gibt es aber eine Entscheidung und die Jagd & Hund wird vorerst verschoben. Die Jagdmesse soll nun vom 25. - 30. Mai 2021 stattfinden.

Brandenburger dürfen doch jagen

Auch in Brandenburg sollen Jäger weiterhin zum Einzelansitz gehen oder allein auf Wild pirschen dürfen. Das teilte das Umweltministerium in Potsdam den zuständigen Landratsämtern mit.

Zuvor hatte es Irritationen gegeben, da das Umweltministerium den Landratsämter auch ein Verbot der Einzeljagd empfohlen hatte. Das war kurios, denn einerseits ist die Ansteckungsgefahr beim Einzelansitz in Feld und Wald gering.