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NRW: Drückjagden im Lockdown verboten
Im November waren Drückjagden auf Schalenwild in Nordrhein-Westfalen ausdrücklich erlaubt, da die Politik die Notwendigkeit der Bejagung von Sauen und Rehwild anerkannte. Unter strengen Hygiene-Auflagen konnte gejagt werden. Das gilt ab sofort nicht mehr.
In der seit dem 14. Dezember gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, die bis zum 10. Januar gilt, wurde die Ausnahme für die Durchführung von Drückjagden gestrichen.
Die Landesregierung erkennt die Bedeutung der Bejagung des Schalenwildes zwar weiterhin an. Das war schließlich auch die Begründung für die Ausnahmeregelung für die Jagd.
Auf Anfrage bestätigte ein Sprecher des Landesumweltministeriums aber, dass die "Corona-Schutzverordnung mit Geltungsdauer 16.12.2020 bis 10.01.2021 keine Ausnahmen für Aktivitäten des Wildtiermanagements vorsieht."
Begründung ist, dass die "aktuell mit dem Aufeinandertreffen von Personen unterschiedlicher Haushalte verbundenen Gefahren für die menschliche Gesundheit (...) die vorgenannten Überlegungen aktuell jedoch deutlich" überwiegen.
Gruppenansitze ohne gemeinsame An- und Abfahrt sowie die Einzeljagd sind weiterhin erlaubt. In Landkreisen mit nächtlicher Ausgangssperre gilt diese allerdings auch für Jäger. Sie dürfen das Haus nur verlassen, wenn sie zu Wildunfällen gerufen werden.