Jagd in NRW: Was ist erlaubt?
Aufgrund der Coronaschutzverordnung in der Fassung vom 16.12.2020 ist die Durchführung aller Gesellschaftsjagden bis einschließlich zum 10. Januar 2021 nicht mehr zulässig. Dies betrifft auch die Bejagung von Schalenwild, die im November und Anfang Dezember noch unter Auflagen erlaubt war.
Für den Zeitraum bis 10. Januar 2021 ist die Jagdausübung im folgenden Umfang zulässig: