Schutzverordnung

NRW: Drückjagden im Lockdown verboten

In der seit dem 14. Dezember gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, die bis zum 10. Januar gilt, wurde die Ausnahme für die Durchführung von Drückjagden gestrichen.

Die Landesregierung erkennt die Bedeutung der Bejagung des Schalenwildes zwar weiterhin an. Das war schließlich auch die Begründung für die Ausnahmeregelung für die Jagd.