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NRW erlaubt Einsatz von Dual-Use-Geräten zur Nachtjagd auf Sauen
In NRW wird der Einsatz von Nachtzieltechnik vom 1. Februar an erlaubt. Die Umweltministerin hat eine entsprechende Verordnung unterzeichnet.
In Nordrhein-Westfalen wird vom 1. Februar an der Einsatz von Nachtzieltechnik zur Bejagung von Schwarzwild erlaubt. Das hat die Regierungskoalition aus CDU und FDP beschlossen.
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) hat die Verordnung bereits unterzeichnet.
In der Verordnung heißt es, dass "die Verwendung von künstlichen Lichtquellen sowie von Nachtsichtaufsätzen und Nachtsichtvorsätzen (Dual-Use-Geräte) für Zielfernrohre, die eine elektrische Verstärkung besitzen, für die Bejagung von Wildschweinen zulässig" ist.
Damit können Jäger in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Februar Nachtzieltechnik nutzen, um Schwarzwild zu bejagen.
Einschränkend heißt es allerdings, dass nicht weiter als 100 Meter und nur von erhöhten Ansitzen geschossen werden darf, was das legale Erlegen nach dem Anpirschen von Sauen mit dieser Technik in der Praxis unmöglich macht.
In der Begründung heißt es, dass Wärmebildgeräte dem Schützen eine trügerische Sicherheit vortäuschen können, da etwa Hindernisse im Vorgelände oder fehlender Kugelfang im Hintergrund nicht erkannt werden könnten.