Kleines Einmaleins bei Wildunfällen: Wohl dem, der keine Straße im Revier hat...
Im Falle eines Wildunfalls mit Schalenwild wird der Autofahrer aufgrund der Meldepflicht gemäß §28a Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen (LJG NRW) die Polizei rufen. Diese hat manchmal keine Zeit zur Unfallaufnahme und bittet den zuständigen Jäger des betreffenden Reviers, sich zu kümmern. Deshalb ist jedes Revier in NRW verpflichtet, einen Kontakt für die Polizei bereitzuhalten. Das lösen manche Reviere, indem sie mehrere Telefonnummer nennen oder eine Mobilnummer, über die ein Mitglied der Jagdgemeinschaft immer in Rufbereitschaft ist.