Gefährliche Gefälligkeit...Darf man als Jäger ein schwerstkrankes Nutztier erschießen?
Eine solche Handlung wäre ein schwerer Verstoß gegen das Waffengesetz (WaffG) und hätte neben einer straf- oder ordnungsrechtlichen Ahndung unter Umständen auch den Verlust der Waffenbesitzkarte (WBK) und des Jagdscheins zur Folge! Die Tötung kranker bzw. schwerverletzter Nutz- oder Haustiere durch den Gebrauch einer Schusswaffe stellt für Jäger keine Jagdausübung dar, ist daher waffenrechtlich nicht gestattet und somit auch haftungsrechtlich nicht vom Schutz einer Jagdhaftpflichtversicherung abgedeckt. Wer als Jäger mit einer Schusswaffe schwerkranke Nutz- o.