Trichinenuntersuchung NRW
Wie die letzten Jahre übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen auch im Jahr 2022, die bei den zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten, anfallenden Verwaltungsgebühren für die Trichinenuntersuchung bei in NRW erlegtem Schwarzwild. Dies geschiet, sofern es nicht in Wildzerlegebetrieben auf Trichinen untersucht wird. Das NRW-Umweltministerium hat dies per Erlass am 02. Dezember 2021 mitgeteilt. Begründet wird die Fortführung der Kostenübernahme mit übergeordneten Gründen der ASP-Prophylaxe.