Die richtige Jagdpolitik wählen!

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Die richtige Jagdpolitik wählen!

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Am 15. Mai finden in Nordrhein-Westfalen die Landtagswahlen statt. In den Antworten der bisher im Landtag vertretenen Parteien auf unsere Wahlprüfsteine erfahren Sie, was Sie als 
Jägerinnen und Jäger in der nächsten Legislaturperiode zu erwarten haben. Dabei zeigen sich Licht und Schatten. 
Lesen Sie selbst und machen Sie vor allem eines – gehen Sie wählen!

Jäger helfen im Rahmen ihres Hegeauftrages flächen­deckend denjenigen Tierarten, die Verlierer in unserer Kulturlandschaft sind. Wie wollen Sie     Jägerinnen und Jäger sowie deren Partner in der Land- und Forstwirtschaft bei der Schaffung dauerhafter, artenreicher Landschaftsstrukturen unter­stützen?

CDU: Die Hege und Pflege eines gesunden Wild­bestandes ist die Kernaufgabe einer jeden Jägerin und eines jeden Jägers. Die CDU unterstützt die freiwilligen Leistungen der Jägerschaft z. B. bei der Beschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras, um diese zum Kitzschutz, aber auch für die praktische Arbeit bei Hegemaßnahmen einzusetzen. Einen der wichtigsten Punkte sehen wir darin, die Jagdgesetzgebung so auszugestalten, dass die Jägerschaft in Nordrhein-Westfalen Planungssicherheit hat, um ihrer Arbeit und ihren Aufgaben nachzukommen. Aus diesem Grund haben wir uns dafür eingesetzt, dass Verbote und Gängelungen eingestellt wurden. Unser Ziel ist die Stärkung der Eigenverantwortung der Jägerinnen und Jäger sowie die Reduzierung der Bürokratie. Ganz in diesem Sinne wollen wir auch zukünftig die Jagd praxis­nah, nachhaltig und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhend weiterentwickeln.

FDP: Das Prinzip „Schützen durch Nützen“ hat sich bewährt: Landwirtinnen und Landwirte, Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sowie Jägerinnen und Jäger leben und arbeiten in einer besonderen Symbiose mit der Natur. Durch die Bewirtschaftung leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zum Erhalt der Kulturlandschaften, zum Arten- und Tierschutz, zur touristischen Nutzung und Bildung, aber auch für die Lebensmittelversorgung und -sicherheit sowie der Seuchenprävention. Insbesondere im ländlichen Raum ist die Anerkennung dieser Leistungen für Natur und Gesellschaft von großer Bedeutung. Das Prinzip „Schützen durch Nützen“ hat sich dabei stets weiterentwickelt, um beide Aspekte gleichermaßen zu verbessern. Wir wollen das Monitoring der Biodiversität ausbauen, um eine zielgerichtete Naturschutzpolitik zu betreiben. Hier setzen wir auf digitale Lösungen zur Daten­erfassung und weiterhin auf die erwiesene Kompetenz und Unterstützung unserer Jägerinnen und Jäger.

SPD: Wir stimmen dem Jagdverband zu, dass unsere Kulturlandschaft bedroht ist. Ursachen sind oftmals: ein hoher Flächenverbrauch und eine zu intensive Landwirtschaft. Diese Entwicklung bedroht Arten wie Feldhase oder Rebhuhn. Die NRW SPD hat sich verpflichtet, den Flächen­verbrauch zu senken, Schutzgebiete zu schützen und naturnahe und wilde Wälder zu fördern. Wir wollen den Verbund von Hecken und Feldgehölzen stärken und so ein landesweit sicht­bares Zeichen des vernetzten Artenschutzes schaffen.

Bündnis 90/Die Grünen: Innerhalb der Kulturlandschaft erfüllt Jagd eine wichtige Funktion. Wir unterstützen die Jägerinnen und Jäger bei der Verwirklichung einer Jagd, die artenreiche Wildbestände nachhaltig und tierschutzgerecht nutzt und die natürlichen Wildtierlebensräume erhält und verbessert. Die Praktizierung der ökologischen und nachhaltigen Jagd wollen wir durch diverse Förderprogramme und andere Anreizsysteme unterstützen und ausbauen.

AfD: Die Jägerinnen und Jäger sind verlässliche und kompetente Naturexperten. Wenn es darum geht, artenreiche Landschaftsstrukturen zu schaffen, wollen wir politische Entscheidungen nicht allein, sondern gemeinsam mit den Jägerinnen und Jägern treffen. Nach unserer Beobachtung finden wir viele selbsternannte Tierschutzexperten in den verschiedenen Gremien des Naturschutzes, welche oftmals eine ganz eigene Vorstellung von Natur- und Tierschutz haben. Wir wollen die Fremdbestimmung schrittweise zurückfahren und damit mehr Freiraum für die Ideen der Jägerinnen und Jäger schaffen.

Die Bejagung von Beutegreifern dient auch dem Schutz seltener Tierarten, etwa Bodenbrütern. Darüber hi­naus hilft sie der Tierseuchen­prävention und ist natürlich legitimer Teil konsumtiver Nutzung durch die Jagd. Wie wollen Sie die Prädatorenbejagung unter­stützen?

CDU: Damit sich die Jägerschaft auch in Zukunft über die Prädatorenbejagung für den Erhalt einer artenreichen Tierwelt einsetzen kann, muss sie auch zukünftig erlaubt sein. Jagd ist aktiver Artenschutz, denn um den Prädatorenbesatz auf ein Maß zu reduzieren, bei dem die Beutetiere wieder bestandserhaltenden Nachwuchs produzieren können, bleibt nur die Jagd. Als CDU bekennen wir uns klar zu diesen Zielen und haben ganz in diesem Sinne die Jagdgesetzgebung verlässlich novelliert. Dafür werden wir uns auch in der Zukunft einsetzen. Dort, wo neue Methoden erprobt oder moderne Techniken im Sinne einer effektiven, gezielten und tierschutzkonformen Prädatorenbejagung eingesetzt werden, werden wir uns nicht nur inhaltlich, sondern auch finanziell für eine Weiterentwicklung einsetzen.  

FDP: Wir sehen, dass beim Schutz von Bodenbrütern wie Rebhuhn, Feldlerche oder Auerwild eine unbürokratische Prädatorenregulierung zwingend notwendig ist. Dabei ist die Fang- und Fallenjagd nicht nur beim Artenschutz ein wichtiges Instrument, sondern auch zur Kontrolle bestimmter invasiver gebietsfremder Arten wie Waschbär, Nutria oder Mink nahezu unverzichtbar. Der Einsatz von Fallen muss daher auch weiterhin als jagdliches Instrument für ein modernes Wildtiermanagement und einen aktiven Natur- und Artenschutz möglich sein. Einen unnötigen Bürokratieaufbau in Form zusätzlicher Sachkundenachweise zur Fang- und Fallenjagd lehnen wir daher ab. Der Bejagung des Fuchses kommt ebenfalls eine große Bedeutung zu. Deshalb unterstützen wir z. B. die Ausbildung von Jagd­gebrauchshunden in Schliefenanlagen am lebenden Fuchs.

SPD: Um gefährdete Arten zu schützen, müssen wir vor allem unsere Lebensräume erhalten und verbessern. Auch das Prädationsmanagement muss diesem Prinzip folgen und sollte zugleich sehr zurückhaltend angewendet werden. Direkt gegen Prädatoren gerichtete Maßnahmen bedürfen immer einer sorgfältigen Abwägung der unterschiedlichen Ziele auch innerhalb des Naturschutzes. Die NRW SPD ist der Überzeugung, dass Prädationsmaßnahmen weniger eine Aufgabe von Jäger*innen sind als des verantwortlichen Naturschutzes.

Bündnis 90/Die Grünen: Prädatoren sind nicht die Hauptursache für den seit Jahren andauernden Rückgang der Artenvielfalt. Vielmehr ist die rücksichtslose Umgestaltung der Kultur­landschaft und ihre immer intensivere Nutzung entscheidender. Insofern gilt es v. a. die Lebensräume wieder für viele Arten attraktiv zu machen. Wenn darüber hinaus zu viele Prädatoren existieren, kann über die Jagd abgewogen und entsprechend reagiert werden. Fuchspopulationen beispielweise lassen sich durch eine stärkere Bejagung nicht dauerhaft regulieren – im Gegenteil: Durch eine intensivere Bejagung steigt die Reproduktionsrate der Tiere. Zudem ist die Jagd auf Füchse ökologisch kontraproduktiv. Füchse gelten auch als Gesundheitspolizei, da sie sich zu einem großen Teil von Aas ernähren. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann eine stärkere Bejagung im Interesse des Artenschutzes sinnvoll sein. Hinzu kommt, dass insbesondere die Baujagd für uns mit den Prinzipien des Tierschutzes nicht vereinbar ist und daher nicht gestattet werden sollte.

AfD: Die Prädatorenbejagung ist unerlässlich, weil sich unter den Räubern auch sogenannte Spitzenprädatoren befinden, die selbst keine natürlichen Fressfeinde haben. Aus diesem Grund brauchen wir ein klares Regulativ für ihre Populationen. Um die Prädatorenbejagung zu unterstützen, wollen wir den hohen Schutzstatus immer wieder hinterfragen und dabei das Verbreitungsgebiet stärker berücksichtigen.

Wie sieht Ihre Partei die Bestandsentwick­lungen und die damit einhergehenden Interessenskonflikte von bisher streng geschützten Arten wie etwa Biber und Kormoran?

CDU: Wenn geschützte Arten nachweislich den guten Erhaltungszustand wieder erreicht haben, gilt es, den Schutzstatus wieder zu prüfen. Bestes Beispiel ist der Kormoran, der massiv in die Fischfauna eingreift. Hier waren wir die erste Landesregierung, die mutig eine Kormoranverordnung zur „Vergrämung“ von Kormoranen verabschiedet hat. Diese gilt es anzuwenden. Für uns hört der Artenschutz eben nicht an der Wasserober­fläche auf. Beim Biber gilt es, die Populationsentwicklung im Auge zu behalten und Erfahrungen aus anderen Bundesländern zu nutzen, um ein entsprechendes Management für NRW zu entwickeln.

FDP: Wir setzen uns für einen Artenschutz mit Weitsicht ein. Den Schutzstatus von Populationen, die vormals bedroht waren, aber zurückkehren und sich stark erholen, gilt es zu prüfen. Wir wollen daher etwa mit der gezielten Kontrolle der Biber- und Kormoranpopulation und mit rechtzeitigem Eingreifen und auch mit dem Abschuss der Tiere durch die örtlichen Jägerinnen und Jäger eine umfassende Schadens- und Konfliktprävention ermöglichen. Die Kormoran-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalens erlaubt an dieser Stelle bereits ein solches aktives Populationsmanagement.

SPD: Die Biberbestände nehmen in NRW noch zu. Beim Kormoran gibt es seit mehreren Jahren einen konstanten Brutbestand. Der NRW-Naturschutz­bericht zeigt, dass über 40 Prozent der Arten in NRW gefährdet sind. Dies bedroht auch unser Leben. Jeder weiß: Ohne Bienen ist auch die landwirtschaftliche Produktion gefährdet. Die Vorgaben und Ziele des Artenschutzes und die Interessen von Landwirtschaft und Jagd können nur in einem Dialog zusammengeführt werden. Diesen möchte die NRW SPD aktiv fördern.

Bündnis 90/Die Grünen: Nicht zuletzt auf Grund internationaler und nationaler Schutz­bestimmungen, haben sich die Populationen dieser Arten wieder erholt, nachdem sie viele Jahrhunderte lange an den Rand der Ausrottung gebracht worden waren. In den letzten Jahren ist eine Stabilisierung der Bestände zu beobachten, es gibt jedoch aktuell keine wissenschaftlichen
Erkenntnisse, die auf eine Überpopulation der Arten hinweisen. Da Ausnahmeregelungen zur Abwendung von erheblichen Schäden an Gewässern bestehen, sehen wir aktuell keine weitergehende Handlungsnotwendigkeit. Die Bestandsentwicklung und damit einhergehende Entwicklungen gilt es weiter zu beobachten.

AfD: Problematisch sind nicht die hohen Tierbestände der streng geschützten Arten, wie Biber und Kormoran, sondern die Orte, an denen sie sich mehrheitlich niederlassen. Jedes Fischaufzuchtprogramm wird ad absurdum geführt, wenn der Kormoran weiß, wo er sich daran satt fressen kann. Auch sollten wir den Biber gar nicht erst dort ansiedeln lassen, wo er erhebliche Schäden an Wasserbau- und Deichanlagen verursachen könnte.

Welchen weiteren Handlungsbedarf sieht Ihre Partei vor dem Hintergrund eines weiter zunehmenden Wolfbestandes in NRW?

CDU: Der Wolf stellt uns in Nordrhein-Westfalen als dicht besiedeltes Bundesland vor besondere Herausforderungen. Der Wunsch von Naturschützern und vielen Verbrauchern nach mehr Weidetierhaltung kollidiert unmittelbar mit dem Zuwachs der Wolfspopulation. Daher haben wir uns für eine Wolfsverordnung nach niedersäch­sischem Beispiel eingesetzt. Diese soll Entnahmen bei Gefährdung menschlicher Gesundheit oder beim Eintreten ernster wirtschaftlicher Schäden über Einzelfallprüfungen ermöglichen. Der Herdenschutz wird als vorzuziehende Maßnahme natürlich weiter unterstützt. Im Bund werden wir uns dafür einsetzen, dass der Erhaltungszustand vom Wolf als „ausreichend“ anerkannt wird, um zukünftig ein aktives Management zu ermöglichen. Bei allen Managementvorhaben sind die örtlichen Jäger und Revierpächter einzubinden. Sollte eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz zielführend sein, stehen wir dieser Diskussion offen gegenüber. Der Wolf wird sicherlich in Nordrhein-Westfalen bleiben, doch es gilt klar zu definieren, in welchen Bereichen eine Koexistenz möglich sein kann.

FDP: Die Verbreitung von Wölfen stellt die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter in Nordrhein-Westfalen vor große Herausforderungen. Immer mehr Weidetiere werden durch Wölfe gerissen. Die bisherige Strategie des strengsten Schutzes ohne eine besondere Betrachtung von Problemwölfen, welche für einen Großteil der Risse verantwortlich sind, halten wir für falsch. Wir fordern die Einführung von Länderkompetenzen zur Schaffung eines regional differenzierten Bestands­managements und der Möglichkeit zur zügigen und rechtssicheren Entnahme von Problemwölfen.

SPD: Wölfe haben einen hohen rechtlichen Schutzstatus. Dieser beinhaltet ein grundsätzliches Tötungsverbot. Ausnahmeregeln gelten etwa, wenn ein Wolf dem Menschen regelmäßig zu nahe kommt. Dann sind notfalls auch Entnahmen von gefährlichen Wölfen nötig. Wir wollen einen Interessensausgleich schaffen zwischen dem Artenschutz und den berechtigten Anliegen der Weidetierhalter*innen. Dafür brauchen wir einen funktionierenden Weidetierschutz, der auch laufende Kosten erstattet.

Bündnis 90/Die Grünen: Über die Rückkehr des Wolfes wird seit Jahren eine Debatte zwischen Naturschutz und Landwirtschaft geführt. Dabei kommen der Politik und den Behörden die Rolle zu, zwischen den Interessen zu moderieren, die Debatte zu versachlichen und tragfähige Entscheidungen zu treffen. Das dafür geeignete Instrument „Wolfsmanagement“ ist in Nordrhein-Westfalen allerdings bisher noch nicht ausreichend etabliert, das wollen wir ändern. Darüber hinaus gilt es, die gesellschaftliche Akzeptanz für die Rückkehr des Wolfes zu erhalten und zu fördern sowie Weidetierhalterinnen und -halter zu unterstützen, z. B. durch eine angemessene Weideprämie. Wenn unter klaren, objektiven und nachweisbaren Standards festgestellt wird, dass ein bestimmtes Wolfsindividuum eine zu große Gefahr für Menschen darstellt oder gleichzeitig einen so hohen wirtschaftlichen Schaden anrichtet, dass eine Koexistenz nicht mehr durch Schutzmaßnahmen ermöglicht werden kann, muss auch eine Entnahme möglich sein.

AfD: Unsere Kulturlandschaft ist historisch gewachsen und zeichnet sich durch hohe Nutztierbestände aus, sodass der Wolf eine gänzlich andere Situation vorfindet als noch vor Jahrhunderten. Die Wölfe passen in diese Kulturlandschaft nicht hinein und müssen deswegen auch bejagt werden. Es gibt in diesem Sinne auch keine „Problemwölfe“, denn der Wolf ist als solcher ein Spitzenprädator. Wir hinterfragen den EU-Schutzstatus des Wolfes in Deutschland kritisch und fordern, ihn in den Wildartenkatalog des Landesjagdgesetzes aufzunehmen. Diverse andere Aspekte dieser Problematik sollen über Schonzeiten geregelt werden.

Mit welchen Maßnahmen werden Sie die Prävention vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in der Schwarzwildpopulation unterstützen (z. B. bei der Unterstützung der ehrenamtlichen Jägerschaft und bei der Wildbretvermarktung in Krisenzeiten)?

CDU: Wir haben das Land schon sehr früh für eine sehr zeitnahe Vorbereitung auf den möglichen ASP-Ausbruch vorbereitet. Viele Maßnahmen sind bereits in die Wege geleitet. Dass unsere Jägerschaft als Partner für eine ASP-Prophylaxe gesehen wird, zeigen die letzten Jahre. In diesem Rahmen wurde beispielsweise die Jagdzeit auf Schwarzwild flexibilisiert, Nachtsichtzieleinrichtungen zugelassen und die Kosten der Trichinenuntersuchung längerfristig übernommen, um die Vermarktung von jungem Schwarzwild attraktiv zu halten. Diesen Weg werden wir fortsetzen und die ASP durch gemeinsame Vorsorge weiter eindämmen. Dazu werden wir auch die Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH so lange wie nötig aufrechterhalten. Im Falle eines ASP-Ausbruchs werden wir unsere Bemühungen weiter intensivieren, sei es um die Wildbretpreise zu stabilisieren, die Versorgung mit Kühlkammern zu sichern oder evtl. neue Vermarktungswege zu finden.

FDP: Wir wollen auf Bundesebene die Eindämmung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest voranbringen und die ehrenamtliche Jägerschaft mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen. Hierzu bedarf es eines bundesweit einheitlichen, koordinierten und gemeinsamen Vorgehens aller Beteiligten. Zur Prävention gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest haben wir in Regierungsverantwortung die Zulassung von Nachtsichttechnik auf den Weg gebracht. Seit Januar 2021 darf sie für die Bejagung von Schwarzwild eingesetzt werden. Weiterhin übernimmt das Land seit Mitte 2018 die Untersuchungskosten auf Trichinen für in NRW erlegte Wildschweine und beteiligt sich an der Finanzierung von Wildschutzzäunen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest.

SPD: Wir müssen eine Einschleppung und Ausbreitung der ASP nach Nordrhein-Westfalen unbedingt verhindern. Das Land hat bei der Bejagung der Wildschweinbestände schon verschiedene Hürden abgebaut und übernimmt beispielsweise die Untersuchungskosten auf Trichinen. Dies halten wir für eine geeignete Maßnahme, die auch die Jäger*innen entlastet. Aktionen zur Förderung der Wildbret­vermarktung möchten wir unterstützen, um damit die Bejagung von Wildschweinen zu fördern.

Bündnis 90/Die Grünen: Zur Eindämmung der ASP gelten die Prinzipien Verhinderung und Früherkennung. Die Ansteckungsgefahr über kontaminierte Schweinefleischprodukte (z. B. Speiseabfälle) auf Rastplätzen oder aber indirekte Übertragungswege, wie z. B. durch Viehtransporte, kontaminierte Maschinen oder Kleidung, deuten darauf hin, dass insbesondere der Faktor Mensch das größte Risiko hinsichtlich der Ausbreitung darstellt. Die flächendeckende Wildschweinbejagung ist ein zusätzlicher Baustein zur Reduzierung des Risikos. Bisher muss man feststellen, dass die extreme Steigerung der geforderten Abschusszahlen mit den jetzigen jagdlichen Mitteln offenbar kaum zu regulieren ist. Einer Anreizsteigerung, beispielweise durch die Unterstützung bei der Wildfleischvermarktung durch öffentliche Kantinen, stehen wir offen gegenüber.

AfD: Die Bekämpfung der ASP macht die Reduktion von Schwarzwildbeständen unerlässlich. Um zu wissen, ob das Schwarzwild mit dem Tiererreger infiziert wurde, ist eine Trichinenuntersuchung unerlässlich. Solange die ASP-Gefahr akut ist, sollte diese Trichinenuntersuchung der Wildschweine für die Jägerinnen und Jäger entgeltfrei und vor allen Dingen höchst unbürokratisch sein. Es wäre bedauerlich, wenn unbelastetes Wildbret nicht vermarktet wird.

Wie sehen Sie die Bedeutung der Jagd im Rahmen der Schaffung klimastabiler Wälder und wie wollen Sie die Jägerschaft bei der bereits zwischen den Verbänden der privaten Jagdrechtsinhaber und dem Landesjagdverband vereinbarten Intensivierung der Jagd zu diesem Zweck weiter unterstützen?

CDU: Wir stehen klar zu dem Ziel, unsere Wälder klimastabil aufzuforsten. Wir stehen ebenfalls klar zu dem Ziel, dass auch dort das Prinzip „Wald und Wild“ gilt. Ohne ein gutes Miteinander von Wald und Wild, von Waldbesitzern und Jägern, wird der klimastabile Waldumbau nicht gelingen. Dies ist uns ein großes Anliegen. Ganz in diesem Sinne ist die Jagd für den Wald
unerlässlich. Nach den Dürrejahren und Kalamitäten tragen die Jäger eine große Verantwortung für den Schutz junger Bäume vor Verbiss durch gezielte Regulierung der Wildbestände. Die gestiegenen Aufgaben sind entsprechend unterstützungswürdig und müssen bei der Förderung der Wiederbewaldung mitgedacht werden.

FDP: Für uns gehören Wild und Wald untrennbar zusammen, denn Reh- und Rotwild finden ihre Lebensräume heutzutage überwiegend in Waldgebieten. Dort haben sie den größten Schutz vor störenden Einflüssen und genügend Deckung. Eine Gewichtung der Hege hin zu forstwirtschaftlichen Ansprüchen, die durch den Schutz der Verjüngung im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen formuliert wird, wird dem jagdlichen Zweck der Hegeverpflichtung nicht gerecht. Wir wollen den forstwirtschaftlichen Herausforderungen begegnen, indem wir das Konzept der multifunktionalen Forstwirtschaft stärken.

SPD: Laut Berichten der Landesregierung ist die Waldverjüngung durch WiIdverbiss gefährdet. Auch die BAGJE hat davor gewarnt, dass bei anstehenden Wiederauf­forstungen ein hohes Wildschadensrisiko durch Verbissschäden besteht. Die BAGJE empfiehlt deshalb eine intensivere Aus- und Fortbildung der Jäger*innen über Waldökosysteme, Verjüngungsbiologie und Standortansprüche von Baumarten. Die NRW SPD unterstützt diese Auffassung und ist überzeugt, dass die Jäger*innen sich dieser Verantwortung stellen müssen.

Bündnis 90/Die Grünen: Dass der Klimawandel auch auf den Wald erhebliche Auswirkungen haben wird, ist seit Jahren bekannt. Die Aufforstung der Kahlflächen und der Umbau der Wälder werden in der Praxis erheblich durch die überhöhten Schalenwildbestände gefährdet. Insbesondere durch Schälen und Verbiss wird die für den Wald so wichtige Naturverjüngung seit Jahrzehnten verhindert. Eine (teilweise) Naturverjüngung ist die günstigste Option für Waldbesitzerinnen und -besitzer, um die geschädigten Wälder wieder aufzubauen, weil die hohen Kosten für Anpflanzung und Gatterung entfallen. Um den notwendigen Waldumbau hin zu klimastabilen Mischwäldern zu schaffen, ist es daher erforderlich, die im Jagdgesetz vorgeschriebenen Verbissgutachten zu erheben und jagdlich umzusetzen. Nur durch die Schaffung waldgerechter Wildbestände kann der Waldumbau gelingen, daher gilt es zukünftig, die naturnahe Waldentwicklung als zentralen Bestandteil in die Ausbildung von Jägerinnen und Jägern sowie in eine neue Jägerprüfungsordnung einfließen zu lassen.

AfD: Nach den Kalamitäten der letzten Jahre sind die Förster vor allem darauf bedacht, ihre Wälder wieder aufzuforsten. Problematisch ist, dass gerade die Jungpflanzen für viele Wildtiere eine besonders attraktive Äsung sind und damit Aufforstungsarbeiten massiv untergraben werden. Förster und Jäger blicken auf eine lange Kooperation zurück. Im Dialog mit allen Beteiligten wollen wir ermitteln, was diese Kooperation noch weiter stärken kann und welche bürokratischen Auflagen abgeschafft werden können, um eine Intensivierung der Jagd zu ermöglichen.

Jagdliche Schießstände sind unabdingbar für Jäger, um ihren gesetz­lichen Auftrag zu erfüllen. Das europarechtlich geplante Bleimunitionsverbot bewirkt, dass diese umgerüstet werden müssen. Welche rechtlichen u. finanziellen Unterstützungen sehen Sie hier für die jagdlichen Schießstände in NRW?

CDU: Die rechtlichen Auflagen sind derzeit klar beschrieben – es geht um Altlastensanierung. Fakt ist jedoch, dass jagdliche Schießstände und die regelmäßige Übung der Jäger sichergestellt werden müssen. Wir verweigern uns keinem klugen und nachhaltigen Ansatz, um entsprechende Lösungswege gemeinsam zu beschreiten. Ganz in diesem Sinne werden wir das Thema als eines der wichtigen umweltpolitischen Punkte aufgreifen.

FDP: Wir lehnen ein Verbot von bleihaltiger Munition auf Schießständen ab. Wir sehen, dass mit einem Verbot eine erhebliche Mehrbelastung auf die Schießstände zukommen würde, für die die Schießstände dann Unterstützung benötigen würden.

SPD: Der Landesjagdverband hat 2019 die Jagdabgabe in Abstimmung zwischen CDU und FDP aus dem Jagdgesetz gestrichen. Präsidium und Landesvorstand des Landesjagdverbandes haben dann erklärt, die betreffenden Aufgaben, die bisher aus der Jagdabgabe finanziert wurden, komplett in die eigene Verantwortung zu übernehmen. Dazu gehört auch die Finanzierung und Sicherung der Zukunftsfähigkeit der jagdlichen Schießstände. Die NRW SPD wird die bestehende Regelung nicht ändern.

Bündnis 90/Die Grünen: Zur finanziellen Unterstützung der vereinsbezogenen Infrastruktur wäre die Erhebung einer Jagdabgabe sinnvoll. Diese ist leider mit der letzten Novel­lierung der Landes­jagd­gesetzes alternativlos abgeschafft worden. Daher wäre die Wiedereinführung eine Option.

AfD: keine Antwort

Jagd erfüllt wichtige Leistungen für unsere Gesellschaft. Trotzdem erfahren wir Jäger, ähnlich wie Polizei, Sanitäts- und andere Hilfsdienste, zunehmend Anfeindungen, die von Hassreden in sozialen Netzwerken bis hin zu tätlichen Angriffen reichen. Wie wollen Sie die Jägerschaft davor schützen?

CDU: Hass oder gar persönliche Attacken gegen die Jägerschaft lehnen wir nicht nur ab, sondern werden sie mit der ganzen Härte des Gesetzes verfolgen. Es darf keine Toleranz gegenüber Menschen geben, die intolerant und gewaltbereit sind. Zunächst gilt es, die bereits vorhandenen und von uns geschärften Rechtsmittel im konkreten Fall anzuwenden. Von dem von uns verfolgten Null-Toleranz-Kurs in der Inneren Sicherheit profitiert daher auch die Jägerschaft direkt. 

FDP: Anfeindungen, Hass und tätliche Angriffe dürfen keinen Platz in der Gesellschaft haben. Wir werden die Stärkung der Medienkompetenz für alle Altersklassen angesichts einer wachsenden Zahl digitaler Medien­angebote und der zunehmenden Verbreitung von Anfeindungen und Hassmails weiter fördern. Zudem wollen wir die Bürgerinnen und Bürger weiter dafür sensibilisieren, welchen gesellschaftlichen Mehrwert Jägerinnen und Jäger stiften. Wir stehen hinter den rund 94 000 Jägerinnen und Jägern in Nordrhein-Westfalen als aktive und staatlich geprüfte Naturschützer, deren erstklassige Ausbildung intensiv im Sinne des Naturschutzes ist. Dies haben wir zum Beispiel durch den Vorschlag des Landesjagdverbands als Mitglied des Rundfunkrats des WDR auch öffentlich gezeigt. Wir setzen uns für eine selbstbestimmte und eigenverantwortlich betriebene Jagd ein und vertrauen dabei den Jägerinnen und Jägern in unserem Land, die ehrenamtlich und staatlich geprüft mit viel Sachkunde und Zeit unsere Natur schützen, hegen und pflegen.

SPD: In sozialen Netzwerken werden Botschaften mit Hass und Hetze schnell und leicht gepostet. Dies erfahren auch die Jäger*innen. Hetze und persönliche Angriffe dürfen wir nicht hinnehmen. Dies gefährdet unsere Demokratie. Mit den 2021 verabschiedeten Gesetzen gegen Hass und Hetze gibt es nun Mittel, wie man sich gegen diese Angriffe rechtlich wehren kann. Die NRW SPD hat sich im Regierungsprogramm deshalb verpflichtet, die Bekämpfung von Hasskriminalität und insbesondere die Bekämpfung der Verbreitung hasserfüllter Parolen, deutlich zu verstärken.

Bündnis 90/Die Grünen: Wie richtig dargestellt, handelt es dabei um ein gesamtgesellschaftliches Problem, das sich leider auch in anderen Bereichen deutlich macht. Bezüglich der Jägerschaft kommt sicherlich hinzu, dass die aktuell gültigen jagdrechtlichen Rahmenbedingungen gesellschaftlich nicht vollständig akzeptiert werden. Insbesondere die immer wieder auftretenden natur- und tierschutzfachlichen Konflikte tragen zu diesem Unverständnis weiter bei. Um das zu lösen, ist es unerlässlich, eine Aussöhnung von Interessen des Naturschutzes und des Tierschutzes im Jagdgeschehen zu erreichen. Leider hat die schwarz-gelbe Landesregierung wesentliche Bestimmungen wieder zurückgedreht und damit die Gräben weiter vertieft. Die Praktizierung der ökologischen und nachhaltigen Jagd kann dazu beitragen, die Vorurteile, die die Gesellschaft gegenüber der Jagd hegt, abzubauen.

AfD: Die Kriminalitätsstatistik zeigt, dass die Übergriffe auf Jägerinnen und Jäger politisch motiviert sind. So werden leider immer wieder Hoch­sitze beschädigt und sabotiert. Dahinter verbergen sich oft Kriminelle aus dem linksgrünen Spektrum, welche völlig fehlgeleitete Vorstel­lungen von der Jagd haben. Die Leistungen der Jägerinnen und Jäger für den Natur- und Artenschutz müssen schon im Schulunterricht vermittelt werden und Vereine, welche zu Aktionen und Gewalt gegen die Jägerschaft aufrufen, müssen aktiv bekämpft werden.

Kommentar der Präsidentin des Landesjagdverbandes NRW Nicole Heitzig

Was sich Politiker derzeit in manchen Bundesländern gegen Jagd und Wild ausdenken, ist besorgniserregend, doch manche Antworten der Parteien auf unsere NRW-Wahlprüfsteine sind geradezu erschreckend. Wer etwa die Prädatorenbejagung generell zur Disposition stellt und dies fast wortwörtlich mit pseudowissenschaftlichen Scheinargumenten hartgesottener Jagdgegner begründet, opfert seinen „ökologischen Markenkern“ aus wahltaktischem Kalkül und offenbart massive Wissenslücken. 
Dabei ist die Notwendigkeit der Prädato­renbejagung für Artenschutzerfolge unter führenden Wildbiologen und Natur­schützern unstrittig. So hatte die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung NRW erst im Februar-RWJ in einem Themenschwerpunkt den derzeitigen Kenntnisstand und aktuelle Forschungsprojekte zur Notwendigkeit der Prädatorenbejagung zusammengefasst. Komplett unverständlich ist für uns v. a. eine Antwort auf die Frage Wie wollen Sie ... Jäger vor Anfeindungen, Hassreden und tätlichen Angriffen schützen? Während sich alle anderen Parteien mehr oder weniger deutlich von Hass und Gewalt distanzieren, belassen es die Grünen bei einem schwachen Ausdruck des Bedauerns –  gefolgt von der Behauptung, bei einem grünen Jagdgesetz wäre die gesellschaftliche Akzeptanz für die Jagd höher. Schon starker Tobak, so unverhohlen aus Straftaten eigenen politischen Profit herleiten zu wollen ... Selbstverständlich bleibt der Landesjagdverband überparteilich. Wir stehen weiter allen demokratischen Parteien als kompetenter Ansprechpartner zur Verfü­gung, das dient der Wissenserweiterung und ist Ausdruck gegen­seitigen Respekts. Alle Jägerinnen und Jäger, Naturliebhaber und Bewohner des ländlichen Raums sollten am 15. Mai von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.
Erst danach können mögliche Koali­tionspartner dafür sorgen, dass heimisches Wild, Jagd und Jäger den politischen und gesellschaftlichen Stellenwert behalten, den sie verdienen. Wir werden auch in Zukunft dafür sorgen, dass die Jagd nicht zum Spielball parteipoli­ti­scher Scharaden verkommt. Versprochen.