Keine Schalldämpfer für Jäger
Die Leipziger Richter erklärten am 28. November, dass Jäger keinen Anspruch auf Erwerb eines Schalldämpfer hätten. Schalldämpfer gehörten nicht zur Erstattung, die ein Jäger brauche, um die Jagd auszuüben. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig hervor.