Kein "Stubenarrest" für die Jagd
Der deutsche Bundestag hat mit dem Vierten Gesetz zum Schutz der der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite das Infektions-schutzgesetz (IfSG) neuerlich geändert. Die unter dem Namen "Bundesnotbremse" besser bekannten Regelungen legen unter anderem zwingende Maßnahmen überall dort fest, wo die 7-Tage-Inzidenz (nachgewiesene Corona-Infektionen innerhalb einer Woche je 100.000 Einwohner) den Wert 100 an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet. Dies ist gegenwärtig fast flächendeckend im gesamten Bundesgebiet der Fall.