Mufflon-Totalabschuss verboten

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Mufflon-Totalabschuss verboten

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Die Stadt Bielefeld hat den beantragten Totalabschuss der Mufflonherde rund um den Bielefelder Fernsehturm am vergangenen Freitag (30. Juli 2021) neu-erlich verboten.

Gegen eine frühere Ablehnung ihres erstmals bereits vor 10 Jahren beantragten Total-abschusses hatte die Klasingsche Familienstiftung geklagt und in allen Instanzen obsiegt, wie dieses Portal Ende Mai berichte. Die Familie, die in dem 550 Hektar großen Waldgebiet einen Forstbetrieb unterhält, hatte ihren Antrag und die Klage gegen dessen Ablehnung mit hohen Wildschäden durch das Muffelwild begründet. Das Urteil des  Verwaltungsgerichts Minden zugunsten der Stiftung war vom OVG Münster bestätigt worden, das  Revisions-ansinnen der Stadt dagegen hatte das Bundesverwaltungsgericht am 15. April dieses Jahres letztinstanzlich zurückgewiesen.

Stadt ließ Verbissschäden untersuchen

Gegen den Totalabschuss hatten sich auch viele Bielefelder engagiert und eine Online-Petition initiiert, die von 100.000 Menschen unterzeichnet worden war. Die Stadtverwal-tung hat die von den Klasings beklagten Wildschäden insbesondere an Fichten und Eschen daher neuerlich untersuchen lassen.

Das beauftragte Gutachten kam nun zu dem Ergebnis, dass diese Bäume aktuell aber vor allem durch den Klimawandel, den Borkenkäfer und das Eschentriebssterben in Mitlei-denschaft gezogen seien. Das Revier der Familienstiftung unterscheide sich insofern nicht von mufflonfreien Waldgebieten. Dieses Ergebnis bot der Stadt Bielefeld nun die Grund-lage, den Antrag auf Totalabschuss des Wildvorkommens neuerlich abzulehnen. Statt-dessen bot sie der Stiftung an, auf der Basis eines Wildschadengutachtens neu über den Abschussplan zu verhandeln. Sie bleibt damit bei ihrer Linie, zwar Einzelabschüsse im Abschussplan für das Waldgebiet zu berücksichtigen, das Mufflonvorkommen am Teuto jedoch insgesamt zu erhalten.