Saujagd trotz Ausgangssperre

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Saujagd trotz Ausgangssperre

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In Österreich gilt wegen der Corona-Pandemie bereits seit einigen Tagen eine bundesweite Ausgangssperre. Jäger sind davon allerdings unter Umständen befreit.

Das öffentliche Leben kommt zum Erliegen, doch Jäger dürfen ihrer Tätigkeit zum Teil weiterhin nachgehen. Zur Wildschadenverhütung und um eine mögliche Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu reduzieren, dürfen Jäger weiterhin jagdlichen Tätigkeiten nachgehen.

Erlaubt ist:

  • Einzelansitz
  • Beschickung von Salzlecken oder Fütterungen
  • Anbau von Blühflächen oder Wildäckern
  • Bau jagdlicher Einrichtungen
  • Direktvermarktung von Wildbret
  • Wahrnehmung der Jagdaufsicht

Verbote ist:

  • gemeinsame Fahrt zum Ansitz (außer mit Personen aus dem eigenen Haushalt)
  • Gesellschaftsjagden
  • Versammlungen, Stammtische

Das geht aus einer Stellungnahme von Jagd Österreich hervor, die sich auf das Bundesgesundheitsministerium in Wien bezieht.