Kirrung

Saujagd trotz Ausgangssperre

Das öffentliche Leben kommt zum Erliegen, doch Jäger dürfen ihrer Tätigkeit zum Teil weiterhin nachgehen. Zur Wildschadenverhütung und um eine mögliche Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu reduzieren, dürfen Jäger weiterhin jagdlichen Tätigkeiten nachgehen.

Erlaubt ist:

  • Einzelansitz
  • Beschickung von Salzlecken oder Fütterungen
  • Anbau von Blühflächen oder Wildäckern
  • Bau jagdlicher Einrichtungen
  • Direktvermarktung von Wildbret
  • Wahrnehmung der Jagdaufsicht

Verbote ist: