Abgelaufener EU-Feuerwaffenpass: 500 Euro Bußgeld bei Nicht-Rückgabe!
Der Europäische Feuerwaffenpass (EU-FWP) ist im Gegensatz zur Waffenbesitzkarte kein Dauer-Dokument – ist also nicht unbegrenzt gültig. Er gilt für fünf Jahre und kann um weitere fünf Jahre verlängert werden. Übersieht man die auslaufende Gültigkeit, hat dies zwei Konsequenzen: Während die erste „nur“ ärgerlich und teuer ist, kann die zweite einen allerdings in erhebliche Schwierigkeiten bringen:
Keine Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit