Ehemaliger Jäger beantragt Jagdverbot auf seinem Grundstück
Abermals hat ein früherer Jäger aus Langenberg versucht, seine Grundstücke befrieden zu lassen. Er könne es aus ethischen Gründen nicht mehr vertreten, dass dort noch gejagt würde. Der Mann hatte bereits im März 2018 einen Antrag auf Jagdverbot gestellt. Da es der Aussage jedoch an Glaubhaftigkeit mangelt, wurde der Antrag vom Kreis Gütersloh abgelehnt. Insgesamt handelt es sich bei den Grundstücken um 17 Flurstücke mit rund 45 ha, das meiste davon Ackerland.