Jagdhaftpflichtversicherung 2025/26 Tarife,Tipps und Trends
Die gültige Mindestdeckung in der Jagdhaftpflichtversicherung/JHV (500 000 € für Personen/50 000 € für Sachschäden) ist ein Relikt aus der Steinzeit des Versicherungsrechts. Die vorgesehene Novelle des Bundesjagdgesetzes 2021 sah im § 17 als neue Mindestdeckung 5 Mio. € vor – und scheiterte. Auch wenn die bis heute gültige Uralt-Deckung (ein gesetzgeberischer Skandal, den wir gebetsmühlenartig seit Jahrzehnten jeden Dezember beim Namen nennen!) niemand mehr als Tarif anbietet, gibt es immer noch Jäger mit gedankenlos fortgeschriebenen Uralt-Policen.