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Baden-Württemberg erlaubt Nachtzieltechnik

Die bislang in Baden-Württemberg erforderliche Beauftragung durch die Unteren Jagdbehörden entfällt. Das bedeutet, dass jeder Jagdscheininhaber ohne Restriktionen Vor- oder Nachsatzgeräte erwerben, besitzen und jagdlich einsetzen darf.

Die Dual-use-Geräte dürfen aber ausschließlich zum Erlegen von Schwarzwild verwendet werden. Außerdem entfällt die Monitoringpflicht, die beauftragte Jäger bislang zur Auskunft an die Hochschule Rottenburg verpflichtete.

Brandenburger dürfen doch jagen

Auch in Brandenburg sollen Jäger weiterhin zum Einzelansitz gehen oder allein auf Wild pirschen dürfen. Das teilte das Umweltministerium in Potsdam den zuständigen Landratsämtern mit.

Zuvor hatte es Irritationen gegeben, da das Umweltministerium den Landratsämter auch ein Verbot der Einzeljagd empfohlen hatte. Das war kurios, denn einerseits ist die Ansteckungsgefahr beim Einzelansitz in Feld und Wald gering.

Test: Secacam-Wildkameras

Wildkameras eignen sich, um bestimmte Ecken im Revier zu beobachten und Rückschlüsse auf Wild und sein Verhalten zu erlangen.

Fotos und Videos geben etwa Aufschluss darüber, wann Sauen zur Kirrung kommen und wie stark eine Rotte ist.
Außerdem lassen sich damit starke Wechsel überwachen.

DJV: Keine Ausgangsperre für Jäger

Das Corona-Virus legt immer weitere Teile des öffentlichen Lebens lahm. Sollte sich die Situation weiter zuspitzen, drohen auch in Deutschland Ausgangssperre, wie sie in unseren Nachbarländern bereits Realität sind.

In einem Eilbrief an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat DJV-Präsident Dr. Volker Böhning deutlich gemacht, dass Jäger wegen ihrer gesellschaftlich relevanten Aufgaben generell von weitergehenden Beschränkungen ausgenommen werden müssen.

Saujagd trotz Ausgangssperre

Das öffentliche Leben kommt zum Erliegen, doch Jäger dürfen ihrer Tätigkeit zum Teil weiterhin nachgehen. Zur Wildschadenverhütung und um eine mögliche Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu reduzieren, dürfen Jäger weiterhin jagdlichen Tätigkeiten nachgehen.

Erlaubt ist:

  • Einzelansitz
  • Beschickung von Salzlecken oder Fütterungen
  • Anbau von Blühflächen oder Wildäckern
  • Bau jagdlicher Einrichtungen
  • Direktvermarktung von Wildbret
  • Wahrnehmung der Jagdaufsicht

Verbote ist:

Waffenrecht geändert

Die meisten Neuerungen treten erst zum 1. September in Kraft, doch Jäger müssen schon jetzt Übergangs- und Meldefristen beachten. Wir zeigen Ihnen, was jetzt gilt.

Der bestehende Besitz größerer Magazine (Langwaffen: 10, Kurzwaffen 20 Schuss) muss der Waffenbehörde bis zum 1. September 2021 gemeldet werden, damit das Verbot nicht gilt.

Die wichtigsten Änderungen für Jäger im Überblick:

Mit Unterschallmunition auf Sauen

Das brandenburgische Umweltministerium hat den Einsatz von Unterschallmunition zur Bejagung der Sauen erlaubt. Jäger dürfen nun mit einer Ausnahmegenehmigung die Spezialmunition zur Bejagung der Sauen in Stahnsdorf und Kleinmachnow einsetzen.

Einsatz von 10 bis 50 Meter
Ein vom brandenburgischen Umweltministerium in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die getestete Unterschallmunition eine ausreichende Tötungswirkung auf Schwarzwild bei einem Einsatz innerhalb der Schussdistanzen von 10 bis 50 Metern aufweist.

Jagd-Sabotage am Hambacher Forst

Ivo Drehsen ist niemand, der sich so leicht einschüchtern lässt. Der 2 m-Hüne mit dem kräftigem Händedruck lässt sich seine Laune nicht verderben. Dennoch könnte man es ihm kaum verübeln, wenn er die Brocken hinwerfen und sein Revier bei Merzenich (Landkreis Düren/NRW) nicht weiter bejagen würde.