Wolf ins Jagdrecht?
Der DJV erklärt, warum der Wolf ins Jagdrecht gehört.
Der DJV stellt ein Frage-Antwort-Papier vor und erläutert, warum der Wolf ins Bundesjagdgesetz sollte. Für die Entnahme von verhaltensauffälligen Wölfen seien Jäger die ersten Ansprechpartner, bewaffnete Eingreiftrupps lehne der DJV ab.
Im Koalitionsvertrag hat sich die amtierende Bundesregierung dafür ausgesprochen, den Schutzstatus des Wolfes abhängig vom Erhaltungszustand zu überprüfen, um eine notwendige Bestandsreduzierung herbeiführen zu können. Maßnahmen für die Entnahme von auffälligen Wölfen sollen ebenfalls entwickelt werden.
Der DJV hat vor diesem Hintergrund vergangene Woche gefordert, den Wolf vom Naturschutzgesetz ins Bundesjagdgesetz zu überführen. Die Hintergründe erläutert der DJV jetzt ausführlich. Es gehe nicht um eine reguläre Bejagung, sondern um ein besseres Konfliktmanagemen, erklärte DJV-Präsident Hartwig Fischer.
Der Wolf muss lernen: Halte dich vom Menschen und seinen Nutztieren fern
Mit einem Zuwachs der Wolfspopulation von rund 30 Prozent pro Jahr nähmen die Konflikte weiter zu – insbesondere mit Weidetieren. Diese müssten gelöst werden, sonst schwinde die Akzeptanz des Fleischfressers in der Bevölkerung.
Im Landkreis Cuxhaven haben Wölfe 2017 erstmals bundesweit Deichschafe gerissen. Einige haben sich sogar auf ausgewachsene Rinder spezialisiert. 2017 gab es 61 gerissene Kälber und Rinder in Niedersachsen – drei mal mehr als im Vorjahr. Vor wenigen Tagen erst hat ein Wolf ein Kalb aus einem Stall am Ortsrand geholt (jagdpraxis.de berichtete). Im Jahr 2007 haben Wölfe offiziell etwa 100 Nutztiere verletzt oder getötet, 2016 wurde die Grenze von bundesweit 1.000 Nutztieren erstmals überschritten.
Das Naturschutzrecht ist als reines Schutzrecht konzipiert. Das Jagdrecht ist in seiner Grundkonzeption sowohl Schutzrecht als auch Instrument zur Lösung von Konflikten. Es ermöglicht den Ausgleich von Interessen. Mit dem Wolf im Jagdrecht wird eine Grundlage geschaffen, um bundesweit gültige Managementmaßnahmen auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung zu erarbeiten.
Nicht ohne die Jäger
Der DJV lehne es vehement ab, dass Behörden bewaffnete, ortsunkundige Eingreiftrupps entsenden wollen. Wenn es um die Entnahme von Wölfen gehe, müsse immer der ortskundige Jäger erster Ansprechpartner sein, so Fischer. Nur wenn der Jagdausübungsberechtigte notwendige Managementmaßnahmen nicht umsetzen könne oder wolle, sollten Behörden tätig werden.
Der Wolf ist bereits jetzt eine Herausforderung für Deichschutz, Grünlandwirtschaft und Landschaftspflege. Es ist inakzeptabel, dass der Wolf die schonende extensive Viehhaltung oder den Deichschutz erheblich einschränken könnte. Wie groß der Handlungsbedarf ist, zeigen einige Fakten und Beispiele:
Wölfe haben seit vielen Jahren eine Vermehrungsrate von rund 30 Prozent jährlich. Das Wachstum ist exponentiell. Die Population verdoppelt sich in weniger als drei Jahren.
Dementsprechend nehmen auch die Nahkontakte von Wolf und Mensch zu. Wölfe haben keine genetisch verankerte Scheu vor dem Menschen. Seine Nutztiere gehören zu seinem natürlichen Beutespektrum. Mittlerweile geht der DJV von etwa 800 Wölfen in Deutschland aus. Dabei sind Welpen eingerechnet.
Kompliziertes EU-Recht beachten
Der Verband betont, den Wolf nicht regulär bejagen zu wollen. Es gehe ihm darum, eine vernünftige rechtliche Grundlage zu haben, um Problemwölfe zu entnehmen. Der DJV geht auch auf das komplizierte EU-Artenschutzrecht ein. Im Anhang IV der FFH-Richtlinie ist der Wolf als Art mit "ohne günstigen Erhaltungszustand" aufgeführt. Trotzdem könne man ihn ins Jagdrecht aufnehmen – sofern er keine Jagdzeit bekäme. Das ist auch bei Luchs und Wisent der Fall. Darüber hinaus soll der Wolf aber vom Anhang IV "streng geschützt" auf Anhang V "bedingt geschützt" heruntergestuft werden.
Deiche und Almen
Darüber hinaus beantwortet der DJV die Frage, ob Jagdpächter Wildschäden in Form von Rissen bezahlen müssen. Das verneint der Verband. Außerdem geht er noch auf die spezielle Situation an Deichen und auf Almen ein.
Hier geht's zum ausführlichen Frage-Antwort-Papier zum Wolf.
Foto: Rolfes / DJV