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Wolf ins Jagdrecht?

Der DJV stellt ein Frage-Antwort-Papier vor und erläutert, warum der Wolf ins Bundesjagdgesetz sollte. Für die Entnahme von verhaltensauffälligen Wölfen seien Jäger die ersten Ansprechpartner, bewaffnete Eingreiftrupps lehne der DJV ab.

Im Koalitionsvertrag hat sich die amtierende Bundesregierung dafür ausgesprochen, den Schutzstatus des Wolfes abhängig vom Erhaltungszustand zu überprüfen, um eine notwendige Bestandsreduzierung herbeiführen zu können. Maßnahmen für die Entnahme von auffälligen Wölfen sollen ebenfalls entwickelt werden.