Niedersachsen: Wolf soll ins Jagdrecht
Das Land fordert ein Wolfsmanagement nach französischen Vorbild und erleichtert den Abschuss von Problemwölfen auf Grundlage einer neuen Wolfsverordnung.
Die Regierungsfraktionen von SPD und CDU vereinbarten, einen gemeinsamen Antrag in den Landtag einzubringen, über den die schnell wachsende Wolfspopulation reguliert werden soll. Dazu soll der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden.
Zwischen Nordsee und Harz gibt es mittlerweile 35 Rudel mit insgesamt 300 bis 350 Wölfen. Ungefähr ein Dutzend der Tiere gelten als Problemwölfe, die wiederholt Schutzzäune übersprungen haben und Rinder sowie Pferde töteten
Der Antrag sieht vor, dass das Land Niedersachsen beim Bund darauf drängt, ein Wolfsmanagement nach französischem Vorbild zu ermöglichen. Dabei soll eine Untergrenze für die Wolfspopulation festgelegt werden. Steigt die Zahl der Wölfe darüber hinaus, können Tiere abgeschossen werden.
Die FDP-Fraktion unterstützt den Vorstoß der Regierungsparteien.
Neue Wolfsverordnung
Am Montag wird die Landesregierung ihre Zustimmung für eine neue Wolfsverordnung geben, die den Abschuss von Problemwölfen erleichtern soll. Das teilte das Umweltministerium mit.
In Zukunft soll nicht mehr eine für den bestimmten Einzelfall zugeschnittene Ausnahmegenehmigung nötig sein, sondern ein Standardverfahren greifen.
Wenn ein Wolf die für eine bestimmte Region definierte Kategorie von Herdenschutz überwindet und Weidetiere angreift, ist damit nach festgelegten Kriterien die Grundbedingung für eine Ausnahme erfüllt. Die Hoffnung ist, dass Problemwölfe in der Praxis dann auch schneller abgeschossen werden als bisher.
Umweltminister Olaf Lies sagte, wenn sich ausgewachsene Rinder oder Pferde nicht mehr selbst schützen könnten, sei nicht der Zaun das Problem, sondern der Wolf. Alleine bis Ende August gab es in diesem Jahr knapp 700 Wolfsrisse in Niedersachsen.