Zweiter Wolfsabschuss in Niedersachsen
Die vom Landkreis erteilte Ausnahmegenehmigung zur Entnahme bezog sich auf den Rüden GW1027m, dem zahlreiche Risse in der Umgebung zugeordnet worden waren. Das Bundesnaturschutzgesetzt ermöglicht solche Ausnahmen vom Abschussverbot aber für andere Wölfe des gleichen Rudels, wenn durch Risse zureichend geschützter Weidetiere in engem zeitlichem und räumlichen Zusammenhang wirtschaftlicher Schaden droht und sich die Risse nicht einem einzelnen Tier allein zuordnen lassen.