Bund will Abschüsse vereinfachen

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Bund will Abschüsse vereinfachen

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Die Bundesregierung plant eine Spezialregelung zum Wolf im Bundesnaturschutzgesetz.

Das Bundesumweltministerium hat gestern einem Referentenentwurf zu Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vorgelegt und mit einer rekordverdächtig kurzen Frist von wenigen Stunden eine Verbändeanhörung durchgeführt.

Zuvor hatte die Bundeskanzlerin das Thema zur Chefsache erklärt, da sich Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) nicht auf eine Linie einigen konnten.

An den Jägern vorbei?
Laut Entwurf sollen Wölfe und Wolfshybriden künftig unter erleichterten Voraussetzungen entnommen werden dürfen. Bei der Entnahme sollen Jagdausübungsberechtigte nach Möglichkeit mit einbezogen werden, dass dies zwingend erforderlich ist, wird allerdings im Gesetzentwurf nicht klar.

Außerdem soll das Füttern von Wölfen ausdrücklich verboten werden. Der DJV hat in seiner Stellungnahme den Gesetzesentwurf zwar als ersten Schritt in die richtige Richtung begrüßt, bemängelt aber weiterhin das Fehlen eines umfassenden Handlungskonzepts.

Insbesondere die Vorgehensweise des Ministeriums kritisiert der DJV scharf. „Ernst gemeinter Dialog mit den Betroffenen sieht anders aus“, sagte DJV-Präsident Hartwig Fischer. Bereits seit Anfang 2019 liege dem Bundesumweltministerium ein Handlungskonzept der Nutzerverbände zum Wolf vor, eine Antwort stehe noch immer aus.

DJV hat Handlungskonzept vorgelegt
Auch der Runde Tisch Wolf des Bundesumweltministeriums, in dem alle betroffenen Verbände vertreten sind, habe seit Beginn der Legislaturperiode unter Bundesumweltministerin Svenja Schulz noch nicht getagt.

Der DJV hat die Bundesregierung aufgefordert, beim künftigen Umgang mit dem Wolf das seit Anfang des Jahres vorliegende Handlungskonzept Wildtiermanagement Wolf umzusetzen.

In seiner Stellungnahme hat der DJV seine Forderung wiederholt, den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufzunehmen und den europäischen Schutzstatus herabzusetzen. Spielräume der europäischen FFH-Richtlinie sollte Deutschland vollständig ausnutzen, fordert der DJV.

Europäischer Gerichtshof erlaubt finnische Wolfsjagd
Im Fall Finnland hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof kürzlich Stellung genommen: Demnach könne Finnland von den strengen Schutzbestimmungen für den Wolf abweichen, wenn es Ziel sei, die illegale Tötung von Wölfen zu verhindern, Hunde zu schützen oder das allgemeine Sicherheitsgefühl der Menschen in Wolfsgebieten zu verbessern.

Der Gesetzentwurf soll bereits am 22. Mai von der Bundesregierung beschlossen werden und vor der Sommerpause beim Bundestag eingebracht werden.

Foto: Rolfes/DJV