ASP: NRW legt Notfall-Plan vor
Angesichts der immer näher heranrückenden ASP will die Landesregierung Nordrhein-Westfalens eine Verordnung beschließen, die beim Ausbruch in NRW in Kraft treten würde. Die Maßnahmen reichen vom Schrotschuss auf Frischlinge über Saufänge bis zum Abschuss führender Bachen.
Mit den Maßnahmen soll die ASP möglichst schnell eingedämmt und eine Ausbreitung im Land verhindert werden.
Die Verordnung dient der effektiven und zügigen Tilgung einer festgestellten Afrikanischen Schweinepest (ASP) zum Schutz der Wildtiere und Abwehr erheblicher Schäden in der Nutztierhaltung durch den räumlich und zeitlich begrenzten Einsatz besonderer jagdlicher Maßnahmen.
Die Maßnahmen greifen im ASP-Fall in einem klar begrenzten Gebiet wie einer Pufferzone rund um das ASP-Kerngebiet.
Besondere jagdliche Maßnahmen bei Auftreten der ASP
Alle folgenden Maßnahmen beziehen sich ausschließlich auf Schwarzwild:
Wird ... ein gefährdetes Gebiet, eine Pufferzone oder ein Kerngebiet festgelegt, ist es darin zulässig ...
- mit Schrot ab 3 mm Durchmesser aus max. 30 m auf gestreifte Frischlinge zu schießen.
- die Lappjagd innerhalb von 300 m von der Bezirksgrenze und die Jagd durch Abklingeln der Felder auszuüben,
- künstliche Lichtquellen/Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten zur Erlegung zu verwenden. Diese sowie Nachtsichtgeräte (Dual-Use) dürfen zur Schussabgabe nur nach schriftlicher Beauftragung durch die Untere Jagdbehörde verwendet werden.
- Saufänge anzulegen,
- Sauen an Fütterungen zu erlegen,
- Sauen aus Kraftfahrzeugen zu erlegen,
- bleihaltige Geschosse zu verwenden,
- auch direkt um Wildquerungshilfen zu jagen und Ansitze zu errichten,
- von Ansitzen aus zu jagen, die weniger als 75 m von der Grenze entfernt sind,
- mit mehr als einem Liter Getreide, Mais und Proteinen zu kirren/füttern und mehr als eine Kirrstelle je angefangene 100 ha bejagbarer Fläche anzulegen.
Saufänge
In Saufängen
- mit Büchsenpatronen (mind. 5,6 mm/ 400 Joule) mit Kopfschuss zu erlegen,
- mit halbautomatischen Langwaffen (max. 10 Patronen) zu schießen,
- mit Pistolen und Revolvern auf kurze Entfernung zu schießen.
Saufänge dürfen nur von Personen betrieben werden, die fachlich geeignet sind (Lehrgang des Landesumweltamtes oder Nachweis praktischer Erfahrung). Berufsjäger gelten als fachlich geeignet.
Saufänge sind durch Wildkameras mit Datenübertragung oder Fang-Statusmeldern zu überwachen.
Erlegung während der Setzzeit
In gefährdeten und Kerngebieten dürfen auch Bachen erlegt werden, deren Frischlinge Streifen tragen.
Zur Begründung
Im Fall der amtlichen Feststellung der ASP bei Wildschweinen müssen betroffene Gebiete nach einer Phase der Jagdruhe und Kadaversuche verstärkt bejagt werden. Erfahrungen aus Tschechien und Belgien belegen, dass so eine Tilgung der Seuche möglich ist.
Die Verordnung wird nur im Falle des Ausbruchs der ASP in NRW zeitlich und örtlich begrenzt Wirkung entfalten.Mit besonderen jagdlichen Methoden lässt sich der Wildbestand verringern, um eine Infektionskette im Seuchenfall zum Abreißen zu bringen.
Mit Schrot können Frischlinge auf bis zu 30 m sicher und schnell erlegt werden, auf kurze Entfernung auch stärkere Sauen. Mit Saufängen lassen sich ganze Rotten fangen, in Belgien werden Kleingatter mit Sauklappen sehr erfolgreich eingesetzt.
Das Thünen-Institut konnte anhand von Erfahrungen der Bundesländer nachweisen, dass Saufänge bei sachgerechter Anwendung effektiv und tierschutzgerecht sind.
Um unnötiges Nachladen zu vermeiden, sollen vorhandene Magazinkapazitäten ausgenutzt werden.
Im Falle eines ASP-Ausbruchs wird ein festgelegter Personenkreis beauftragt, an Kirrungen auch bei Dunkelheit mit künstlichen Lichtquellen und Nachtsichtgeräten (Dual-Use) sicher schießen zu können.
Beim Schießen auf kurze Distanz erhöht sich das Abprallrisiko – durch Blei-Munition wird dies reduziert.
Kirrungen und Fütterungen sollen zur Raumsteuerung und Durchführung des notwendigen Abschusses flexibel betrieben werden.
Im Fall der ASP wird der Muttertierschutz außer Kraft gesetzt.