Verordnung

ASP: NRW legt Notfall-Plan vor

Mit den Maßnahmen soll die ASP möglichst schnell eingedämmt und eine Ausbreitung im Land verhindert werden.

Die Verordnung dient der effektiven und zügigen Tilgung einer festgestellten Afrikanischen Schweinepest (ASP) zum Schutz der Wildtiere und Abwehr erheblicher Schäden in der Nutztier­haltung durch den räumlich und zeitlich begrenzten Einsatz besonderer jagdlicher Maßnahmen.

Die Maßnahmen greifen im ASP-Fall in einem klar begrenzten Gebiet wie einer Pufferzone rund um das ASP-Kerngebiet.

Besondere jagdliche Maßnahmen bei Auftreten der ASP