LJV warnt vor Wolfsjagd
In Schleswig-Holstein bittet der Umweltminister die Revierinhaber den Problemwolf GW924m zu töten. Dazu gibt es eine Sondergenehmigung. Doch der LJV warnt seine Mitglieder vor rechtlichen Problemen.
Die Jagd auf den Problemwolf GW924m brachte bislang keinen Erfolg. Deshalb dürfen nun alle Revierinhaber in den Landkreisen Steinburg, Segeberg und Pinneberg (Schleswig-Holstein) den Wolf töten, wenn sie ihn in ihrem Revier entdecken.
Die Genehmigung erteilte Schleswig-Holsteins Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) per Allgemeinverfügung.
Der Minister sagte in Kiel: "Trotz großen Einsatzes aller Beteiligten ist es bislang nicht gelungen, den Wolf zu entnehmen. Die Allgemeinverfügung erweitert die Möglichkeiten zum Abschuss beträchtlich. Angesichts der bisherigen Entwicklung war dieser Schritt geboten. Wir arbeiten weiter intensiv daran, den Abschuss des Problemwolfs zu erreichen".
Jäger fordern Rechtssicherheit
Doch der Landesjagdverband Schleswig-Holstein sieht die Situation sehr kritisch. Für den Präsidenten Wolfgang Heins ist eines klar: „Wenn wir helfen sollen, dann auch zu unseren Bedingungen!“. Der LJV fordert die Einbeziehung aller örtlichen Jagdscheininhaber, um die dringend notwendige Entlastung der Weidetierhalter vor Ort zu erreichen.
Außerdem fordert die Landesjägerschaft die Zusicherung von Rechtssicherheit sowie die finanzielle Freistellung bei eventuellen Klage- bzw. Strafrechtsverfahren im Sinne eines umfassenden Rechtsschutzes.
Zusätzlich ist absolute Anonymität für die Jägerinnen und Jäger unverzichtbar. „Wozu soll es gut sein, im Erfolgsfall den Ort und den Namen des Erlegers aktenkundig zu machen? Hauptsache ist doch, dass das Problem gelöst ist!“, so Heins weiter.
Verband warnt seine Mitglieder
LJV-Geschäftsführer Marcus Börner warnt die Mitglieder daher auch, sich an der Maßnahme zu beteiligen. "Das ist im Moment nicht zu empfehlen." Es gibt keine Zusicherung eines Rechtsschutzes im Falle einer Strafanzeige, die nach der Tötung des Wolfes zu erwarten ist.
Besser wäre es, die Allgemeinverfügung auf alle Jäger (auch Begehungsscheininhaber, Jagdgäste, etc.) in dem Gebiet auszuweiten, damit die Chance steigt, das Problem zu lösen. Denn es sind ausdrücklich nur die Jagdausübungsberechtigten zur Entnahme des Wolfes befugt. Laut Ministerium betrifft die Regelung lediglich rund 175 Personen.
Zudem sollte es eine Hotline geben, wo sich der Erleger anonym melden und den aktuellen Standort des Wolfes durchgeben könnte. Dort könnte der Kadaver dann abgeholt werden - ohne dass die Identität des Schützen bekannt würde.
Jäger müssen online sein
Der Teufel steckt im Detail. Denn die Allgemeinverfügung beeinhaltet einige Regeln für die Revierinhaber, die sich an den Entnahmebemühungen (wie es offiziell heißt) beteiligen wollen.
Wer sich die Option zur Teilnahme an der Entnahme erhalten möchte oder über den Fortgang der Bemühungen informiert bleiben will, muss eine persönliche E-Mail-Adresse hinterlegen, die in einen vertraulichen Verteiler aufgenommen wird.
Zudem müssen die Revierinhaber auch während der Ausübung entsprechender Entnahmebemühungen jederzeit erreichbar sein (Smartphone), damit notwendige Informationen – z.B. die Aussetzung der Allgemeinverfügung im Nachgang zur gelungenen Entnahme des Wolfes bzw. im Falle des Nachweises eines zweiten Tieres – ohne zeitlichen Verzug übermittelt werden können.
Da die Behörden momentan davon ausgehen, dass nur dieser eine Wolf in besagtem Gebiet unterwegs ist, darf jeder Wolf, der in einem der betroffenen Reviere angetroffen wird, getötet werden. Sobald es Erkenntnisse über einen weiteren in der Region befindlichen Wolf geben sollte, wird die Allgemeinverfügung ausgesetzt.
Deshalb müssen diese Personen stets sicherstellen, dass auch während entsprechender Entnahmebemühungen jederzeit ausreichend Empfang (Smartphone) zur Übermittlung dieser E-Mail-Nachrichten besteht - auf dem Land völlig unrealistisch.
Letztes Mittel
Der Wolf GW924m hatte in Schleswig-Holstein vermehrt Nutztiere gerissen und dabei erheblichen Schaden angerichtet. Politik und Behörden sahen nur die Möglichkeit, den Wolf zu töten, um weitere Schäden zu verhindern.
Da lediglich die DNA dieses Wolfes an gerissenen Nutztieren festgestellt werden konnte, kann davon ausgegangen werden, dass nur dieser Wolf in den drei Landkreisen seine Fährte zieht.
Vor einige Zeit zog ein besenderter Jungwolf durch das Gebiet. Er wäre durch das Senderhalsband allerdings klar zu identifizieren und befindet sich auch nicht mehr im Streifgebiet, für das die Ausnahmegenehmigung gilt.