Allgemeinverfügung

GW925m: Erlischt Abschussgenehmigung?

Er hält sich aktuell offenbar in der Nähe von Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern auf. Da wurde durch ein Rissgutachten nach Nutztier-Rissen bestätigt.

Der schleswig-holsteinische Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) will die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes ("Abschussgenehmigung") zum nächtsmöglichen Zeitpunkt außer Kraft setzen. Formal gilt diese aber noch.

LJV warnt vor Wolfsjagd

Die Jagd auf den Problemwolf GW924m brachte bislang keinen Erfolg. Deshalb dürfen nun alle Revierinhaber in den Landkreisen Steinburg, Segeberg und Pinneberg (Schleswig-Holstein) den Wolf töten, wenn sie ihn in ihrem Revier entdecken.

Die Genehmigung erteilte Schleswig-Holsteins Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) per Allgemeinverfügung.

Wolfsjagd wird ausgeweitet

Bereits Anfang des Jahres wurde der Wolfsrüde mit der Kennung GW924m zum Abschuss freigegeben. Er hatte immer wieder Nutztiere gerissen - auch auf besonders gegen Wölfe gesicherten Weiden.

Daher wurde eine Expertengruppe beauftragt, den Wolf in den Landkreisen Steinburg und Pinneberg zu erlegen. Allerdings hatte das Unternehmen bislang keinen Erfolg.

Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) erklärte: „Wir arbeiten intensiv daran, den Abschuss des Problemwolfs zu erreichen.“ Er will die Zahl der Wolfsjäger per Allgemeinverfügung massiv erhöhen.