Wolfserleger freigesprochen

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Wolfserleger freigesprochen

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Das Amtsgericht Potsdam hat heute (21. Juni) den niederländischen Jäger, der am 18. Januar 2019 auf einer Drückjagd in Potsdam-Mittelmark einen Wolf erlegt hat, freigesprochen.  

Mit 70 Tagessätzen á 150 Euro, also einer Summe von 10.500 Euro wollte die zuständige Staatsanwaltschaft den Verstoß gegen das Tötungsverbot für Wölfe des Bundesnaturschutzgesetzes geahndet wissen. Dem folgte der Amtsrichter jedoch nicht und sprach den niederländischen Jagdgast, der sich auf einen Notstand berufen hatte, frei.

Der Wolf war vor der Schussabgabe des 61jährigen Holländers nur etwa 10 Meter an dessen Stand vorbeigezogen. Zuvor hatte Rehwild den Schützen passiert, das dieser jedoch mangels Freigabe pardonierte. Als der Wolf von den die Rehwildfährte arbeitenden Hunden Wind bekam, drehte er ab und attackierte die Hunde. Er habe darauf zunächst durch lautes Pfeifen, Rufen, in die Hände klatschen und sogar durch einen Warnschuss versucht, den Wolf von seinen Attacken auf die vierbeinigen Jagdhelfer abzubringen. Als all dies nicht fruchtete, habe er sich zum gezielten Schuss auf den Wolf entschlossen, um die Jagdhunde zu retten. Neben einem Deutsch-Drahthaar drohten auch Stöberhunde durch die Angriffe des starken Wolfs getötet zu werden. 

Zeugen bestätigten den Hergang

Die Schilderungen des niederländischen Waidmannes waren von Zeugen, darunter einem Standnachbarn des Niederländers, der die Ereignisse in dem lichten Altholz gut beobachten konnte, bestätigt worden. Außer ihm wurden noch sieben weitere Zeugen gehört, darunter auch die Veterinärin, die die attackierten Hunde nach dem Schuss auf den Wolf untersucht und versorgt hatte. Denn da sich der Niederländer nicht vorschnell zu seinem Schuss entschlossen hatte, trugen die beteiligten Hunde teils erhebliche Bisswunden davon, die im Anschluss an das Geschehen dokumentiert worden waren.

Das Gericht folgte daher der Auffassung des Angeklagten, er habe sich in einem übergesetzlichen Notstand befunden und den Tod der angegriffenen Hunde nur durch den gezielten Schuss auf den Wolf  abwenden können.

Jagdverband fordert Konsequenzen

Der Deutsche Jagdverband begrüßte den Freispruch und fordert den Gesetzgeber auf klarzustellen, dass der Schutz von Jagdhunden das Artenschutzinteresse überwiegt. Wenn das Gesetz den Einsatz gut ausgebildeter Hunde auf Jagden vorschreibe, weil sich diese nur so im Sinne des Gesetzgebers erfolgreich durchführen ließen, sei es folgerichtig, dass diese Hunde im Einsatz auch geschützt werden müssten.