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Wolfserleger freigesprochen

Mit 70 Tagessätzen á 150 Euro, also einer Summe von 10.500 Euro wollte die zuständige Staatsanwaltschaft den Verstoß gegen das Tötungsverbot für Wölfe des Bundesnaturschutzgesetzes geahndet wissen. Dem folgte der Amtsrichter jedoch nicht und sprach den niederländischen Jagdgast, der sich auf einen Notstand berufen hatte, frei.