Neue Vorschriften für Transport verendeter Sauen

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Neue Vorschriften für Transport verendeter Sauen

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Um die ASP einzugrenzen und aufzuhalten, müssen Wildschweinkadaver möglichst schnell untersucht werden. Doch der Transport ins Labor kann das Virus verbreiten. Deshalb ist Hygiene bei der Fahrt von größter Bedeutung.

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat nun in Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) und dem Robert Koch-Institut (RKI) eine Allgemeinverfügung herausgegeben. Die legt fest, unter welchen Bedingungen die Tierkörper oder Teile davon auf der Straße transportiert werden dürfen.

Da die Tierseuche vor allem über Blut und andere Körperflüssigkeiten übertragen wird, müssen die Tierkörper beim Transport so verpackt sein, dass Flüssigkeiten wirksam zurückgehalten werden. Geeignet sind zum Beispiel Wildwannen, Deckelfässer oder andere starre Behälter. Fehlt ein Deckel, muss der Behälter mit stabiler Folie oder Plane abgedeckt werden. Die Folie oder Plane muss mit Klebeband oder einer anderen geeigneten Methode am Behälter befestigt werden.

Die Allgemeinverfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Hier der Link zum offiziellen Dokument.

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Foto: BAM