Neue Vorschriften für Transport verendeter Sauen
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat nun in Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) und dem Robert Koch-Institut (RKI) eine Allgemeinverfügung herausgegeben. Die legt fest, unter welchen Bedingungen die Tierkörper oder Teile davon auf der Straße transportiert werden dürfen.