Neue Auflagen für Züchter

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Neue Auflagen für Züchter

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Der Entwurf für eine neue Bundes-Hundeverordnung liegt vor. Darin sind neue Auflagen für Besitzer und Züchter geplant. Für Zucht und Haltung von Hunden soll es künftig strengere Regeln geben.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner plant erweiterte Auflagen für private Hundehalter. So sollen laut einem Entwurf von Mitte August Halter ihren Hunden zweimal täglich insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien (außerhalb des Zwingers) bieten.

„Auslauf und Sozialkontakte sind Rasse, Alter und Gesundheitszustand anzupassen“, heißt es in dem Entwurf.

Hunde dürfen nur in Gruppen gehalten werden, wenn für jeden ein Liegeplatz zur Verfügung steht, eine individuelle Fütterung und gesundheitliche Versorgung möglich ist. Außerdem darf es nicht zu unkontrollierter Vermehrung kommen.

Auch eine grundsätzliche „Anbindehaltung“ von Hunden (Kette/Leine) soll künftig untersagt werden. Tritt der Entwurf in Kraft, darf man Hunde nicht mehr den ganzen Tag alleine lassen, sondern eine Betreuungsperson muss sich „mehrmals täglich“ um das Tier kümmern.

Werden Hunde im Freien gehalten, muss ihnen „außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter, schattiger Liegeplatz mit wärmegedämmten, weichem Boden zur Verfügung gestellt werden, der so beschaffen ist, dass der Hund in Seitenlage ausgestreckt liegen kann“.

Foto: Susanne Friedrich / pixelio.de
Wer züchtet, wird sich zukünftig um weniger Hündinnen mit Welpen gleichzeitig kümmern – und muss die Welpen bis zum Alter von 20 Wochen intensiv betreuen (Foto: Susanne Friedrich / pixelio.de).

 

Strengere Regeln für Züchter
Auch für Züchter sollen die Regeln strenger werden. So dürfen gewerbliche Züchter pro Person nur noch fünf (bisher 10) Zuchthunde betreuen. Als klare Ansage Richtung „Massenvermehrer“ sollen sich private wie gewerbliche Züchtern nur noch um maximal drei Hündinnen mit Welpen gleichzeitig kümmern dürfen.

In den ersten 20 Wochen ist eine Mindestbetreuung der Welpen von mindindestens vier Stunden pro Tag zu gewährleisten.

Ministerin Klöckner sagte zu der neuen Hundeverordnung: „Haustiere sind keine Kuscheltiere, ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden“, „Anforderungen an ihre Haltung passen wir nun an Empfehlungen von Experten an und sorgen so für eine Verbesserung von Tierschutz und des Tierwohl.“

Der Verordnungsentwurf soll im nächsten Schritt mit Bundesländern und Fachverbänden abgestimmt werden.

Regelungen Hundezüchter